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Gast
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Hallo,
ich habe letztes Jahr eine Prüfanmerkung erhalten, dass auch für Montagestäbe die erforderliche Betondeckung einzuhalten ist. Im Ingenieurbau finde ich in der ZTV-ING diesbezüglich nichts. Hier ist nur angegeben, dass ich die Montagestäbe nicht auf die erforderliche Bewehrung anrechnen darf. Ist das eine normative Regelung? Ich finde das unlogisch, da ich dadurch den inneren Hebelarm verkleinere und es ja eben keine Tragbewehrung ist. |
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Hallo HerrKlaus,
es könnte damit zu tun haben, dass die Dauerhaftigkeit ja auch ein normativ geregelter Grenzzustand ist. Sollte es aufgrund zu geringer Betondeckung bei den Montagestäben zu Abplatzungen des Betons kommen, so kann die Dauerhaftigkeit und ggf. auch Standsicherheit der gesamten Konstruktion gefährdet sein. VG
Folgende Benutzer bedankten sich: HerrKlaus
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Letzte Änderung: von mazzle.
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Ja ich denke, da hast du Recht. Aber was ist denn euer Vorgehen in der Praxis? Das cnom immer vergrößern um mögliche Montageeisen?
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Eventuell die Montageeisen an der Innenseite der eigentlichen Bewehrung ansetzen?
Folgende Benutzer bedankten sich: mazzle
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