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Hallo in die Runde,
gibt es für eingespannte, unverankerte Spundwände als dauerhafte Sicherung eines Geländesprunges einen normativen Grenzwert für Kopfverschiebungen? Danke und Grüße, Erich. |
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Kommt doch auf die Lage und Nutzung der beiden Flächen an!?
Schonmal in der EA Baugruben geschaut? Mir schwirrt der Wert von 20mm im Kopf herum, das ist aber glaube ich eher der Fall an Straßen. Müsste ich selbst nochmal nachlesen.
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Vorsicht. Wenn du nach Blum rechnest wird nur die elastische rechnerische Verformung ausgegeben des sich verformenden Kragarms. Es gibt meines Wissens (soeben die EAB Baugruben durchgesehen) keine zulässige Kopfverschiebung. Die 20mm hatte ich auch aber bei einer rückverankerten Spundwand neben Schienen der DB. Für eingespannte, unverankerte Spundwände sind rechnerische 20 mm unwirtschaftlich (kommt natürlich auf die Höhe drauf an) und unrealisitisch und wie erwähnt ist die tatsächlich Verformung deutlich größer. Hier sollte man die plastische Verformung mit abschätzen.
Auszug aus dem Bautechnik-Heft, Oktober 2019: "Unterfangungen, Baugruben in weichen Böden, Kopfverformungen nicht gestützter Wände" (Autoren: Hettler, Becker, Borchert, Kinzler) ..."Bei einem Schadensfall wurden nach Blum 40mm Kopfverschiebung berechnet... bei der Ausführung auf der Baustelle wurden 40 cm festgestellt." Befindet sich neben deiner Spundwand ein Gebäude,Straße,Schiene,Leitungen usw.? Wenn nein, dann würde ich mich persönlich nicht "Einsperren" mit einer genauen mm Angabe.
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann, Erich
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Letzte Änderung: von HerrKlaus.
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Vielen Dank !!
Meine Fragen sollten keine Arbeit bei den Kollegen auslösen, wenn "Ja, weiss ich ... is soundso" dann perfekt!! Die 20 mm waren mal bei DB die Regel. EAB sagt nix dazu. EUROCODE auch nicht ... |
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Super, vielen Dank!
In der Tat ... Leitungen in der Straße. Grüße, Erich. |
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Stimmt, das mit den Leitungen in der Straße war der Punkt. Wobei man da auch ingenieurtevhnsivh rangehen kann und betrachten kann auf welcher Höhe bzw in welcher Entfernungen die Leitungen dann wirklich liegen
So hab ich das in der Vergangenheit zumindest verargumentiert gegenüber dem Prüfer und dieser war einverstanden
Folgende Benutzer bedankten sich: Erich
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