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Moin,
ich habe iene Frage hinsichtlich konstruktiven Brandschutz von Kappendecken. Ich habe eine gemauerte Ziegelkappendecke, die Gewölbe lagern auf unten offenen Stahlträgern auf. In einer Altfassung der DIN4102-4 (1994-03) konnte man meist nach Tab. 29, Zeile 1.1 bei Mindestdicke der tragenden Kappe von 100mm die Anforderung F90 erfüllen. Die freiliegenden Stahlteile müssen gesondert ertüchtigt werden, bspw. Verputzen oder Knauf Systemlösung, z.B. K252. In der aktuellen Fassung der DIN4102-4 ist der o.g. Passus jedoch ersatzlos gestrichen -> "e) Regeln zu Kappen-, Stahlträger- und Hourdisdecken wurden ersatzlos gestrichen." Wie weise ich denn nun die gemauerten Kappen nach... Die Stahlteile mal außen vor, die werden ohnehin ertüchtigt. Danke |
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Moin zurück,
was musst Du den nachweisen, Feuerwiderstand tragender Bauteile ?! Oder willst du den Nachweis der Qualität feuerbeständig nach Bauordnung weil Du ein Brandschutzkonzept oder einen BS-Nachweis schreiben musst ?! Für den ersteren Punkt würde ich auf das/die Validierungsprojekte einer Materialprüfanstalt , zum Beispiel Braunschweig zurückgreifen. Dort wurden solche Decken entsprechend eingestuft (unabhängig von der Stahlträger/Schienenträgerertüchtigung). Wenn Du ein BS-Konzept schreiben musst, dann Abweichung zu Papier bringen , fertig - oder hat die Decken keinen Bestandschutz mehr ?! MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Man ist an mich herangetreten, den konstruktiven Brandschutz nachzuweisen und Ertüchtigungsmaßnehmen zu benennen.
Das Brandschutzkonzept liegt vor und benennt die BS-Anforderung F90. Bzgl. "Validierungsprojekte einer Materialprüfanstalt , zum Beispiel Braunschweig zurückgreifen", ich weiß ja nicht. Es gab eine Regelung in der DIN4102-4, die wurde dann ersatzlos gestrichen. Jetzt greift man auf andere Projekte der MPA zurück, obwohl die ganze Thematik schonmal normativ geregelt war.... |
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DIN 4102-4 zielt m.M. auf den jüngeren Bestand und Neubau ab, da hab ich nicht wirklich eine Chance eine
saubere Lösung für 100 -jährige Ziegelkappen zu finden. Wenn im Konzept F90 steht, hat dass so ein "Grünschnabel" - ENTSCHULDIGUNG DAFÜR ! hingeschmiert ohne sich Gedanken zu machen. Eher schlecht , derjenige der BS schreibt , soll sich auch Gedanken machen ob nach Bauordnung fb auch vorh. ist oder überhaupt angesetzt werden kann. Was ist wenn die Decke von oben genutzt wird (NE gewerblich oder Wohnung )!? Dann geht man hin und prüft den Bestandschutz § der BO , setzt einen Abweichungstatbestand auf und ertüchtigt die Bauteile, welche schwach auf der Brust sind ! Welcher Bauherr will freiwillig eine Kappendecke , die nachweislich > 30 min FW hat auf die Anforderung der BO fb bringen. Das würde ich jedem BH erst einmal ausreden. Wenn der Sachversicherer einer anderen Meinung ist , dann eben Plan B ! Hier würde ich dann max. fb von unten nach oben ausweisen. Ein normalformatiger Ziegel / Vollziegel ....mit sagen wir mal Rohdichte 1200 hat doch schon mit geringem Ausnutzungsfaktor eine Feuerwiderstandsklasse von fast 90 min ...... Wir hatten vor kurzem erst eine ähnliche Diskussion , was schuldet der BS-Ersteller in der Unterlage zum vorb. Brandschutz ! War sehr interessant, was es da so für Meinungen gab , gibt! MFG Rüdiger Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen
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