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Hallo Kollegen,
erstmals in meinem langen Berufsleben bin ich in einer Situation, die mir so noch nie untergekommen ist: der Bauherr eines Mehrfamilienwohnhauses ist nach mehrjähriger Planungszeit (Änderungen, Tekturen, usw.) kostenmäßig in die Knie gegangen und möchte das Vorhaben einstellen. Meine halbfertige Statik (es fehlt noch die notwendige Pfahlgründung mit Gründungsbalken) soll aber vergütet werden. Ich bin der Meinung, daß die vorhandene Giebelsicherung der beiden Nachbargiebel als Bauzustand höchstens für die übliche Gültigkeitsdauer des ursprünglichen Genehmigungsverfahrens andauern kann. Für die dauerhafte Vorhaltung müsste dann m.E. eine neue Genehmigung erteilt werden und die Stützkonstruktion müsste gegen Witterungseinflüsse und alle möglichen Belastungen geschützt und nachgewiesen werden. Ein Nachbarhaus gehört dem Bauherrn und ist durch Stahlbetondecken hinlänglich ausgesteift. Problematisch ist das Nachbarhaus gegenüber. Es dürfte etwa aus den 1920er Jahren stammen, hat parallel zum fraglichen Giebel zur Baulücke spannende Holzbalkendecken mit unbekannter Verankerung des Giebelmauerwerks mit den traufseitigen Wänden und den Decken. Gibt es zerstörungsfreie Methoden, um eine möglicherweise vorhandene Verankerung zu erkennen und damit einen Standsicherheitsnachweis zu führen? Für Eure Einschätzung und Erfahrungen danke ich im voraus bestens. Viele Grüße, Wolfgang
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Die Kommun- / Giebelwand hat sicher ein paar Querwände.
Zu den Bauweisen findet man z.B. in "Typische Baukonstruktionen" ein paar Angaben. Ob das Gerüst für längere Zeit stehen bleiben darf, wäre doch mit der Behörde und dem Gerüsthersteller abzuklären. Alternativ bleibt die Möglichkeit eine entsprechend dauerhafte Stahlkonstruktion zu planen. Muss die Baulücke nicht wieder bebaut werden? Ich kenne das so, dass der Abriss auch erst nach Genehmigung erfolgen darf, so dass sichergestellt ist, dass wieder gebaut wird. Ansonsten blöde Situation - #FeelsBad
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Hallo,
nach meiner Meinung muß eine Baustelle "betrieben" werden. Abstützungen, Böschungssicherung und das Beweissicherungsverfahren würden dadurch einer Kontrolle unterworfen. Wenn das Vorhaben zum stehen kommt, sind die Sicherungsmaßnahmen kontinuierlich zu kontrollieren und zu warten. Die rechtlichen Aspekte sind umfangreich: Abbruchgenehmigung im nachhinein rechtens? Nachbarschaftliche Fragen zu den Gebäuden und der öffentlichen Fläche... Aber hier kenne ich mich nicht aus. Hier wird nach meiner Erfahrung aber eine Gefährdung entstehen. MFG kkornrad
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