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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Kriterienkatalog. Ich habe ein nachträglich anzubauende Fluchttreppe über drei Geschosse. Die Aussteifung erfolgt über Verbände, da die Treppe nicht an das Gebäude angeschlossen werden kann. Die Frage im Krit-Katalog "Ein rechnerischer Nachweis der Gebäudeaussteifung, auch für Teilbereiche, ist nicht erforderlich." müsste ich daher eigentlich mit nein beantworten. Dies würde dann zur Prüfung führen... Wie handhabt Ihr das? Danke vorab... V.G. Mr. Ing. |
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"Nein" ankreuzen und der Prüfung freudig entgegensehen.
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Hallo Deo,
danke für die Rückmeldung. Ja, so sehe ich es eigentlich auch. Ich hatte nur ein wenig skrupel für solch eine poplige Treppe eine Prüfung zu erwirken (Thema Kosten). Ich denke aber, so ist es der richtige und korrekte weg... Danke und viele Grüße Mr.Ing. |
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Aloha!
Wer kreativ in der Interpretation sein mag, kreuzt nichts an (bzw. "nicht zutreffend" ergänzen), da die Treppe kein Gebäude ist. ![]() Gruß taw |
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Moin,
zum Kriterienkatalog gibt´s in jedem Bundesland noch ein Papier (mehrere Seiten zu den Krietereienauslegungen, mit Klarstellungen, analog der Verwaltungsvorschrift zur BO. Da sollte man fündig werden. Bei uns werden Fluchttreppen prüfpflichtig da entweder am Sonderbau oder mind. an einer GK 4 angebaut wird. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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In Bayern führt der Sonderbau nicht zwingend zu einer Prüfpflicht. Wenn es sich um einen Sonderbau handelt ist bei prüfpflichtigen BVs jedoch eine Prüfung von amtswegen erforderlich. Ich würde es auch prüfen lassen - geht ja nicht darum dem Bauherren kosten zu ersparen, sondern sicher zu bauen. Beste Grüße |
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