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Hallo zusammen,
es steht mal wieder ein Stb.-Pool an. Genaue Ausführung bislang noch unklar. Ich suche seit einigen Tagen in unregelmäßigen Abständen nach Literatur zur Bemessung solcher Bauteile und werde leider einfach nicht fündig. Klar, WU-Richtlinie und DIN 18535 sind immer ein Thema. Aber ich meine mich zu erinnern, schonmal ein Dokument in der Hand gehalten zu haben in dem es um die Bemessung von Wasserbehältern und Pols ging mit besonderen Angaben zur zulässigen RIssbreite abweichend von der WU-Richtlinie. Täusche ich mich da oder klingelt es da bei dem ein oder anderen? Über Tipps, zur Literatur oder auch eigene Gedanken würde ich mich auf jeden Fall freuen. In meinem Archiv zu den vergangenen Pools (2018 und 2019) habe ich die RIssbreite auf wk = 0,15mm gesetzt, C30/37 eingesetzt und die Expositionsklasse auf XC1 (Innenseite mit zusätzlicher Abdichtung), XC4 (Außenseite) sowie XF1 gesetzt. Ist das eurer Meinung nach auf der Außenseite zu wenig? XD2 (Schwimmbecken) weil chlorhaltiges Wasser herablaufen kann? Danke und allen ein sonniges Wochenende
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es gibt da noch die KOK-Richtlinien für den Bäderbau
www.dgfdb.de/unsere-themen/kok-richtlinien-fuer-den-baederbau vielleicht finde ich dazu noch etwas mehr nächste Woche im Büro ciao In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Hallo,es existiert ein Artikel in der Beton-und Stahlbetonbau 101/2006 Heft 11:
„Anforderungen an die Betontechnik und konstruktive Ausbildung von Schwimmbecken aus WU-Beton“ Handelt es sich um ein Becken im Wohnungsbau? Dort wird oft eine Edelstahlwanne (z.B. Fa. Polytherm) eingesetzt, sodass die Betonwände keinen Kontakt zum Wasser bekommen und somit eigentlich keine WU-Anforderung haben. Gruß teeVier
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Letzte Änderung: von teeVier.
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Auszug aus KOK-RiLi 2013 (dgfdb-Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.) 22.00 Beckenmaterialien Als Materialien für den Beckenbau werden Stahl- beton, Kunststoff oder Edelstahl verwendet. Als Werkstoff für Bauteile im und am Becken (z. B. Startsockel, Startbrücken, Beckenteiler, Sprung- anlagen) kommen Beton/Stahlbeton, Kunststoff, wie z. B. Glasfaser verstärkter Kunststoff (GFK), korrosionsbeständiger Stahl (Edelstahl) oder gleichwertige Materialien zum Einsatz. Auf die Kor- rosionsbeständigkeit gegen Chloride (z. B. bei Chlordesinfektion des Beckenwassers oder bei So- lebädern) und gegen andere korrosive Stoffe im Beckenwasser(z. B. bei Mineralbädern) ist beson- ders zu achten. 22.10 Becken aus Stahlbeton Becken aus Stahlbeton werden aus gut verdich - tetem Beton mit schlaffer oder vorgespannter Be- wehrung gebaut (vgl. DGfdB R 25.04). Diese Becken bedürfen einer Abdichtung nach DIN 18 195‚ Tei- le 2 und 7, oder einer anderen wasserdichten Aus- kleidung. Soll das Becken aus Stahlbeton mit hohem Was- sereindringwiderstand (WU-Beton) gebaut werden, ist eine zusätzliche Abdichtung nach DIN 18 195 entbehrlich. 22.10.10 Allgemeine Anforderungen Die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit von WU-Bauwerken sind umfänglich zu planen. WU-Beton-Becken müssen nach DIN 1045 und den Anforderungen der DAfStb-Richtlinie „Wasserun- durchlässige Bauwerke aus Beton“ gebaut werden. Gemäß dieser Richtlinie ist der Wasserdurchtritt durch Beton, Arbeitsfugenund Sollrissfugen, durch Durchdringungen und Einbauteile und durch Risse zu begrenzen. Neben den Vorgaben, die sich aus den vorgenann- ten Regelwerken ergeben, sind beim Bau von Schwimm- und Badebecken zusätzliche oder er- höhte Anforderungen insbesondere an die Expo- sitionsklasse, die Rissbreitenbegrenzung, die Be- tonüberdeckung, die Nachbehandlungszeit und die Dichtigkeitsprüfung einzuhalten. Jedes Stahlbetonbauteil schwindet beim Erhärten, kriecht unter Belastung und erhält dadurch blei- bende Verformungen. Unter der Wasserlast und auch unter Temperaturbeanspruchung dehnen bzw. verkürzen sich die Stahlbetonbauteile, wobei diese elastischen Verformungen bei Laständerung und Temperaturänderung wieder reversibel sind (vgl. DGfdB R 25.04). 22.10.20 Expositionsklasse Die lastunabhängigen Anforderungen an den Be- ton in Abhängigkeit von möglichen korrosiven Ein- wirkungen werden durch Expositionsklassen nach DIN 1045 festgelegt. Für Schwimm- und Bade - becken, deren Beckenwassernach DIN 19 643 auf- bereitet wird, ist – über die Anforderungen nach DIN 1045 hinaus – mindestens die Expositions- klasse XC4 zu verwenden. Bei Beckenbauten mit einem hohen Anteil an Fugen, Einbauten und Durchdringungen und Stellen, an denen im Laufe der Zeit durch Aufkonzentrationen zusätzliche Chloride zugefügt werden können, kann die Ex- positionsklasse XD1 oder XD2 die geeignetere Wahl sein. 22.10.30 Rissweitenbegrenzung Lastabhängige und lastunabhängige Einwirkungen auf Betonkonstruktionen bewirken Verformungen oder Bewegungen, die bei Behinderung zu Schä- den, insbesondere zu Trennrissen führen können. Zur Vermeidung von Verformungs- oder Bewe- gungsschäden tragen Dehnfugen und/oder Soll- rissquerschnitte bei, die an geeigneter Stelle ein- zubauen sind. Eine weitere konstruktive Maßnahme kann die Vorspannung von Betonbauteilen sein. Die Breite von Rissen infolge von Lasten und Zwang ist nach DGfdB R 25.04 auf max. 0,15 mm zu be- grenzen; der Nachweis, dass Risse im Beton von Schwimm- und Badebecken infolge zu erwartender Zwangschnittgrößen zu keinem Zeitpunkt – Aus- nahme bei abgedichteten Sollrissfugen – auftreten, ist rechnerisch zu erbringen. 22.10.40 Betonüberdeckung Der Beton hat eine Schutzfunktion für die Beweh- rung zu erfüllen. Diese zu gewährleisten, muss er eine ausreichende Dichtigkeit und eine Mindest- dicke der Betonüberdeckung aufweisen. Maßge- bend für die Ausführung ist das Verlegemaß cv der Betondeckung, d. h. das Maß der durch Abstand- halter zu unterstützenden Bewehrung bis Außen- kante Bauteil. Dieses Maß beträgt für den Bau von Schwimm- und Badebecken in Abweichung von der DIN 1045 mindestens 5 cm. Bei Beckenwasser aus Sole- oder Meerwasser ist das Maß auf min- destens 5,5 cm zu vergrößern. Wird die Beton- oberfläche für eine spätere Aufbringung von Be- lägen mechanisch bearbeitet, muss der Material- abtrag bei der Bemessung der Betonüberdeckung berücksichtigt werden. 22.10.50 Nachbehandlung Betonbauteile müssen durch geeignete Nachbe- handlungsmaßnahmen vor zu schneller Austrock- nung oder gegen zu hohe Feuchtigkeit geschützt werden. Die Nachbehandlung ist notwendig, um das Frühschwinden des Betons zu mindern, das sonst zu Schwindrissen und/oder Eigenspannun- gen im Bauteil führen kann. Aus den genannten Gründen sollte die Nachbehandlungsdauer nach Tabelle 2 der DIN 1045 beim Bau von Schwimm- und Badebecken verdoppelt werden... In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Im Bäderbau reicht idR. die Betongüte C25/30 aus. Dies trifft auf Trinkwasserpools zu.
Der Ansatz der XD-Exposition ist bei chlorhaltigem Wasser nicht notwendig. Chlor hat nichts mit Chloriden zu tun... Siehe dazu Merkblatt Betontechnik, B9, Kapitel 5.2. Oder auch den Bauteilkatalog des Informationszentrum Beton, Erkrath. Dort Zeile 3.3.11 a) Solehaltiges Wasser ist natürlich ein Sonderfall. Orientierung schafft auch die Richtlinie 25.4 der DGf Bäderbau. Darin u.a. auch Angaben zum w/z-Wert des einzusetzenden Betons enthalten!
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Heute wird beim Poolbetrieb überwiegend mit "Salzwasser" gearbeitet.
Über ein Elektrolysegerät wird das im Wasser enthaltene Salz zu Chlor aufgespalten. Es werden ca. 3 kg Salz pro m3 zugegeben, Eine relativ geringe Menge deren Salzgehalt etwa der von Tränenflüssigkeit beträgt. Aber genug um korrisionsfördernde Eigenschaft zu haben.
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