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Windlastermittlung 26 Mai 2023 07:51 #79083

bei "normalen" Satteldächern habe ich mich immer auf die Dachprogramme von mb verlassen. Nun habe ich erstmals ein Mansarddach auf dem Schirm, und ermittle mir die Windlasten für die Teildachflächen (60° und 10°) mal selbst. Dabei treten eben Differenzen auf, die ich auf die cp,10-Werte zurückführe. Bei Berücksichtigung der Sparreneinzugsfläch z.B. 5m² steigen die Beiwerte an, was bei mb wohl nicht berücksichtigt wird.
Liege ich richtig, wenn ich die höheren Werte bei der Sogverankerung ansetze, bei der Sparrenbemessung wären sie eventuell nur bei sehr leichten Dächern zu berücksichtigen?
Beim Nachweis der Aussteifung (Scheibenwirkung) würde ich dann auf jeden Fall mit cp,10 rechnen.
Besten Dank für Eure Hilfe

Gruß Wolfgang

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Windlastermittlung 04 Jun 2023 01:25 #79128

Ein Blick in die Norm wird helfen!

Deswegen bin ich kein Freund für irgendwelche Softwareerleichterungen.
Ein Blick auf die Druckbeiwerte und Sogbeiwerte in der Norm hilft.

Die cpe1-Werte sind die Maximal/Miimalwerte für Windsog, also Verankerungskräfte.
Da mach ich nicht rum und rechne noch irgendwelche Werte der Einzugsfläche aus.
Ich rechne für Verankerungskräfte immer mit den cpe,1-Werten (1m²).

cpe,10-Werte für Winddruck, cpe,1-Werte für die Verankerung.
Wenn man möchte, dann eben noch die Einzugsfläche für die cpe,1-Werte ausrechnen.

In einem Bereich können die cpe,10-Werte schwanken possitiv / negativ.
Eben die Norm lesen.

Ich bastel mir excel-sheets zu Allem.
Da weiß ich was passiert ist und ist jederzeit nachvollziehbar..

Im Anhang ein PDF zur Erklärung
Anhänge:
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Letzte Änderung: von Jörg.

Windlastermittlung 04 Jun 2023 05:01 #79130

@Jörg: herzlichen Dank für den Einblick in deine Vorgehensweise, so sehe ich das auch. Gestolpert bin ich über folgenden Satz in Schneider Bautabellen 25. Auflage: "Für Lasteinzugsflächen A < 10m² ergeben sich je nach Dachneigung teilweise deutlich höhere Druckbeiwerte. In diesem Beispiel haben die Sparren eine kleinere Lasteinzugsfläche als 10m² (hier A=(5,0/cos40°x0.75=4.9m², angenommener Sparrenabstand e=0,75m)".
Beste Grüße
Wolfgang

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Windlastermittlung 07 Jun 2023 05:38 #79142

Hallo Wolfgang

wie man sieht, sind die Winddruckbeiwerte gleich,  cpe,10 = cpe,1.
Die Windsogbeiwerte sind aber für cpe,10 und cpe,1 unterschiedlich.

Wie gesagt, ich mache es mir leicht und rechne die Verankerungskräfte für die
Nägel der Traglatten, Grundlatten und Sparren einfach mit den cpe,1-Werten.

Wie Du siehst sind meine Tragsicherheitsnachweise "dokumentationsorientiert", vielleicht
etwas seitenintensiever, aber jederzeit nachvollziehbar.

Mein Neffe baut gerade ein Einfamilienhaus, die Statik hat 108 Seiten.
Hört sich viel an, aber für mich nicht nachvollziehbar.
Keine Beschreibung des Bauvorhabens, gar nix.
Keine Beschreibung der benutzten Software.
Null!

Der Statiker ist halt ein "Beratender Ingenieur"
Unantastbar, ein Gott!
Für mich völliger nutzloser Müll.

80 Seiten Deckensatik, der Rest Dach, zwei Mauerwerksabschnitte und Fundamente.

Meine Statik hat ca. 80 Seiten Dachstatik, inkl. Nachweise aller Verbindungsmittel und
dann fängt meine Deckenstatik erst an, die aber tatsächlich auf 35 Seiten begrenzt ist.
Zusätzlich noch ca. 30 Seiten FEM.
Geotechnische Nachweise noch zusätzlich 25 Seiten.
Wrklich etwas mehr, aber mit mehr Inhalt und nachvollziehbar.

Pläne vom Architekten und "Beratendem Ingenieur" werte ich als ungefähre Angaben.
Die Statik nur als eine Zusammenstellung von unverständlichen Zahlenreihen.

Alles was ich sehe, ist für mich nur Mist!
Leider darf ich nach geltendem Recht in Deutschland keine Statik abliefern.
Müsste jetzt drei Jahre Statik in Deutscland nachweisen, was ich nicht kann.
Habe das aber jjahrelang im Ausland erfolgreich für Industrieanlagen im Öl & Gasbereich
gemacht und war auch als Oberbauleiter in dieser Sparte tätig.

Weiß also was ich auf Zeichnungen explizit hervorheben muß, damit die "Maurer" auch wissen
was zu machen ist.

Bei uns wäre dieser "Beratende Ingenieur" und Architekt auf die "Schwarze Liste" gekommen.

Was ich auf der Baustelle sehe, ist einfach nur im Grenzbereich zwischen Pfusch und Baugefährdung
nach StGB § 316.
Sowas gab es auf unseren Baustellen im Ausland nicht.
Niemals!
Absolute Qualität und das mit Arbeiter naus Asien.

Gekostet hat dieser Dreck:
15.000 Euro Architekt
9.500 Euro, Statik
Einfamilienhaus, ohne Keller, Kiniestock 1,60m, Satteldach 32° mit Anbau ,
Flachdach einstöckig.

Muß man mal so nebenbei im Jahr verdienen!

Diese Statik haue ich inkl. Positionsplänen und Dokumentation in zwei Tagen auf
die Festplatte, der Zeichner noch zwei, drei Tage zusätzlich hin und her ,Änderungen
vom Bauherren, zwei Tage dazu inkl. mir.
Leute, ich wäre überbezahlt!

Wolfgang es hat Dich jetzt erwischt, dazu kannst Du nichts, musste mich jetzt wirklich
mal auskotzen was hier in Deutschland abgeliefert wird.
Folgende Benutzer bedankten sich: Wolfgang, Lenz, prostab

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