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Ich habe eine Frage zum benötigtem EV2 Modul, also dem Verformungsmodul.
Links ist eine Asphaltstraße geregelt durch Normen. Rechts ist eine Containerfläche geregelt durch die M-VaB-T3_Containerflaechen_FGSV. In der Mitte gibt es ein Rinnenfundament, in der M-VaB-T3_Containerflaechen_FGSV wird das Rinnenfundament erwähnt aber es wird nicht genau beschrieben welcher Ev2-Wert hier mindestens nötig ist. Nach meiner Logik und auch auf der Sicheren Seite ist die Antwort genau so viel wie Links und rechts damit eben die Verformungen gleich sind bei gleicher Last, in diesem Bereich ist nur SLW60 Verkehr. Die Rinne ist ein Starrer Körper quasi. Das Fundament mehr oder weniger ebenfalls ein Starrer Körper. Wie sieht ihr das? Im Moment werden unter der Sauberkeitsschicht des Rinnenfundaments Ev2-Wert von 80 MN/m² erreicht. Ich werde als Tragwerksplaner gefragt welcher Ev2-Wert benötigt wird. Ich sehe es so, wenn ich einen kleineren Wert habe z.B.: 80 MN/m², dann werde ich diese Differenz an der Oberfläche nach wenigen Monaten zum sehen bekommen wie unterschiedlich sich das setzt. Also einen Schaden. Anhänge: |
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wer dich auch immer fragt, sollte sich richtigerweise an den baugrundler wenden.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann, DeO, IB Herzogenaurach
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Dann werde ich mal die E-mail an den Bodengutachter weiterleiten und ihn fragen.
Desweiteren habe ich noch diese Tabelle. Links und Rechts in der Höhe des Rinnenfundaments sind wir unter der Frostschutzschicht da reichen auch die 45 MN/m². Aber das Fundament ist eben gelagert auf der Unterkannte Sauberkeitsschicht und diese sollte bei der Unterseite Tragschicht Bauklasse SV I-IV, Werte von 150 bis 180 haben. oder bei den Bauklassen V-VI, Werte 120-150 Natürlich ist diese Tabelle nicht ganz zutreffend, diese behandelt Aufbauten von Straßen. Diese Fertigteilrinne und das Fundament sind eine andere Situation. Schauen wir mal was der Bodengutachter dazu sagt! Danke für den Tip! Anhänge: |
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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