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Gast
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Hallo,
hat wer eventuell normative Verweise / Forschungsberichte etc. inwieweit z.B. ein Zementestrich sich zum Brandschutz heranziehen lässt? In diesem Fall ganz explizit für eine Holzbalkendecke. Mein Kenntnisstand ist:
Mich wundert einfach das man (ich) dazu nichts finde (schon über Jahre ) Die Vorstellung das 55mm (40mm) Estrich keine ansetzbaren Auswirkungen haben wundert mich einfach. Beste Grüße |
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Hi,
schau mal in DIN 4102-Teil4, da sind bei den Holzbalkendecken explizit Estriche mit beschrieben: 10.4.2.4 Schwimmende Estriche und schwimmende Fußböden und bei den klassifierten Holzbalkendecken auch teilweise angesetzt bzw. es werden Alternativen dazu in den Fußnoten angegeben. Schönes Wochenende, TL IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz
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Danke - das ist natürlich richtig. Aber eine wirkliche Einordnung in REI30-90 je nach Estrichdicke ist damit ja leider auch nicht möglich.
Beste Grüße |
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Moin,
wer will denn von Dir die Einordnung nach BO ?! Der BSN-oder BSK-Schreiber ?! Wie Kollg. Bauing schon schrieb die 4102 macht Vorgaben, die weitere Beurteilung obliegt dann bei Balkendecken im Bestand dem Schreiber des BSN/K. Bei Neubau ist das klar geregelt , da wird man an den Tabellen der 4102 nicht vorbei kommen, im Bestand gibt´s dafür die Tatbestände der Abweichung , welche zu Papier zu bringen sind. In der BO steht auch nur für das Schutzziel Trennung der NE , Vertikal oder Horizontal eine Einordnung ... feuerhemmend, hochfeuerhemmen, feuerbeständig. Mir erschließt sich gerade nicht warum Du als TWP eine Einordnung mit der Def. EI30-90 bringen musst. Dir obliegt doch eigentlich nur der Nachweis zum Feuerwiderstand der tragenden Bauteile, hier kann man dann "sehrwohl" mal mit dem Schreiber des BSK, BSN Rücksprache halten und zu mitwirkenden Estrichschichten entsprechende Hinweise notieren. Bei meinen Brandschutzdienstellen reicht diese Beurteilung , bei den allermeisten Prüfern f. Baustatik meist auch ! MFG RR MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
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Guten morgen,
danke für die zahlreichen Hinweise. Alles richtig. In meinem aktuellen Fall geht es sowieso nur um R(EI)30 und ist natürlich entsprechend abgehandelt. Es war eine prinzipielle Frage, wieso zu Zementestrichen keine Feuerwiderstandsdauern zu finden sind, bzw. besser gesagt ich nichts finden kann. Es wirderstrebt einfach meiner Vorstelliung das so ein Estrich von oben nicht mindestens R(EI)-60 erbringen kann. Beste Grüße |
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