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Brandschutz Estrich 05 Mai 2023 09:13 #78796

Hallo,

hat wer eventuell normative Verweise / Forschungsberichte etc. inwieweit z.B. ein Zementestrich sich zum Brandschutz heranziehen lässt?
In diesem Fall ganz explizit für eine Holzbalkendecke.

Mein Kenntnisstand ist:
  • Fließestriche z.B. Knauf bis F90
  • Trockenestriche verschiedener Hersteller
  • Zementestriche mit ABZ
Bei Betondecken lässt sich der Estrich entsprechend anrechnen.

Mich wundert einfach das man (ich) dazu nichts finde (schon über Jahre :D)
Die Vorstellung das 55mm (40mm) Estrich keine ansetzbaren Auswirkungen haben wundert mich einfach.

Beste Grüße

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Brandschutz Estrich 05 Mai 2023 12:15 #78805

Hi,

schau mal in DIN 4102-Teil4, da sind bei den Holzbalkendecken explizit Estriche mit beschrieben:
10.4.2.4 Schwimmende Estriche und schwimmende Fußböden
und bei den klassifierten Holzbalkendecken auch teilweise angesetzt bzw. es werden Alternativen dazu in den Fußnoten angegeben.

Schönes Wochenende,
TL
IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz

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Brandschutz Estrich 07 Mai 2023 05:18 #78826

Danke - das ist natürlich richtig. Aber eine wirkliche Einordnung in REI30-90 je nach Estrichdicke ist damit ja leider auch nicht möglich.

Beste Grüße

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Brandschutz Estrich 07 Mai 2023 09:47 #78827

Moin, 

wer will denn von Dir  die Einordnung  nach BO ?! Der BSN-oder BSK-Schreiber ?!
Wie  Kollg.   Bauing schon schrieb  die 4102 macht Vorgaben, die
weitere Beurteilung  obliegt dann bei Balkendecken im Bestand dem  Schreiber des BSN/K.
Bei Neubau  ist das klar geregelt , da wird man an den Tabellen der 4102 nicht vorbei kommen,
im Bestand  gibt´s dafür die Tatbestände der Abweichung , welche zu Papier zu bringen sind. 
In der BO steht  auch nur für das Schutzziel Trennung der NE  , Vertikal oder Horizontal eine  Einordnung ...
feuerhemmend, hochfeuerhemmen, feuerbeständig. 
Mir erschließt sich gerade nicht warum Du als TWP  eine Einordnung mit der  Def.  EI30-90 bringen musst.
Dir obliegt doch eigentlich nur der Nachweis zum Feuerwiderstand der tragenden Bauteile,  hier kann man dann 
"sehrwohl" mal mit dem  Schreiber des BSK,  BSN  Rücksprache halten und zu mitwirkenden Estrichschichten 
entsprechende Hinweise  notieren. 
Bei meinen Brandschutzdienstellen  reicht diese Beurteilung , bei den allermeisten Prüfern  f. Baustatik meist
auch !

MFG RR 





MFG  RR 


 
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen
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Brandschutz Estrich 08 Mai 2023 05:07 #78828

Guten morgen,

danke für die zahlreichen Hinweise.
Alles richtig. In meinem aktuellen Fall geht es sowieso nur um R(EI)30 und ist natürlich entsprechend abgehandelt.

Es war eine prinzipielle Frage, wieso zu Zementestrichen keine Feuerwiderstandsdauern zu finden sind, bzw. besser gesagt ich nichts finden kann.
Es wirderstrebt einfach meiner Vorstelliung das so ein Estrich von oben nicht mindestens R(EI)-60 erbringen kann.

Beste Grüße

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