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Gast
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Vielen Dank für den Beitrag.
Der ist aber leider - trotz Relativierung - in seiner Grundsätzlichkeit schlicht falsch.
Folgende Benutzer bedankten sich: DeO
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Letzte Änderung: von Fantomas.
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Entscheidend ist das statische System. Wenn dieses einer typischen Hallenkonstruktion mit unten eingespannt Stützen und mit eingehängtem Zwischengeschoss, das so gut wie nichts zur Stabilisierung beiträgt, entspricht, halte ich eine Aufstockung unter Beibehaltung des statischen Systems für nicht möglich.
Auch die Durchführung des Umbaus bei laufendem Betrieb spricht nach meinem Eindruck nicht für die Ernsthaftigkeit des Vorhabens. Was soll man hier raten, zu mal die Informationsdichte reichlich dünn ist. Am besten das Für und Wider aufs Blatt Papier bringen. Welche Informationen sind beizubringen. Risiken und Chancen. Wenn man nicht überzeugt ist, dass eine Chance besteht, sollte man auch keine Realisierungsstudie anfangen und falsche Hoffnungen wecken, denn das bringt nur Ärger. |
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Also viele sinnvolle bis innovative Beiträge gab es ja bisher nicht, eher die von den Bedenkenträgern..........
Daher versuche ich es noch einmal: Also Bauamt für Bestandsunterlagen persönlich belagern.............. Die Aufstockung als Biegesteife Ecken in sich ausgesteift mit Abgabe von zusätzlichen V Kräften auf die alten Hallenstützen.......... Nach alter Norm haben die mehr Bew.- als nach aktueller Norm...........dann nachrechnen der vorh. Bew. nach neuer Norm! Gründung ist jetzt konsolidiert, höhere Pressungen von Bodengutachter bestätigen lassen........... |
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Letzte Änderung: von Baumann.
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Also bezüglich Bestandsstatik habe ich nachgefragt. Da das Archiv mit Schimmel befallen ist, gibt es kurzfristig nichts. Erst nach Sanierung des Archivs. Des Weiteren weiß man nicht genau wann der Hallenkomplex gebaut wurde. Andere Teile der Anlage sind 90 Jahre alt.
Wie soll man nun zusätzliche V-Lasten nachweisen wenn man absolut keine Angaben bezüglich Bestand hat? Woher weiß man das die Stützen überdimensioniert sind. Spätestens der Prüfer haut einem die Sachen um die Ohren. Man muss auch die Wirtschaftlichkeit sehen. Zumal der Bauherr noch die Möglichkeit hat auf dem Gelände was Neues zu bauen. |
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JA! |
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wessen wirtschaftlichkeit?
![]() Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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