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Baugenehmigung Behälter/Silo 22 Mär 2023 06:58 #78264

Hallo Statiker Kollegen,

ich brauche mal eure Unterstützung.
Ich habe mir mal die LBO von BW angeschaut und kann nicht die notwendige Info finden oder ich verstehe nicht ganz die ganzen Verknüpfungen in dem Baurecht.
Muss man für ein Silo (Rechtecksilo aus Blech ca. 10 m hoch) im Innenbereich einen Bauantrag stellen und es genehmigen lassen mit einer geprüften Statik oder gilt es als Einbaut und wird nicht beachtet?
Wenn das Silo außen steht und an den Erdboden verbunden wird gilt es dann als bauliche Anlage, dass verstehe ich noch, aber Innen, ist es auch noch eine bauliche Anlage?
Oder gilt das Silo im Innenbereich als Bauprodukt und muss eine CE-Kennzeichnung tragen?
Könnte mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank für jeden Hinweis.

Grüße Patrick S.
Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses; so ist nun die Liebe die Erfüllung des Gesetzes.

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Letzte Änderung: von s.patrick.

Baugenehmigung Behälter/Silo 22 Mär 2023 07:44 #78266

Frage:

Was meinst Du mit dem Begriff "Innenbereich"?

Den Begriff aus dem öffentlichen Baurecht (also das Gegenteil zu "Außenbereich") oder " innerhalb eines bestehenden Gebäudes"?

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Baugenehmigung Behälter/Silo 22 Mär 2023 08:21 #78267

Moin,
ich verstehe "Innenbereich " als Bereich in inneren eines  Gebäudes .
Hab jetzt die aktuelle Verwaltungsvorschrift  für BaWü nicht greifbar, aber ......
BO BaWü ... hier Verfahrensfreie Vorhaben  ... und dort dann in der Anlage zum § 50
steht  erst mal  kein SILO  aber Behälter   mit Fassungsvermögen < 3 t 
... oder Gärfutterbehälter  bis 6 m Höhe 
... oder sonstige drucklose Behälter  mit bis zu 50 m3  Raum und max. 3 m Höhe

Da hast Du also wahrscheinlich ein "kleines " Genehmigungsverfahren an der Backe !!

MFG RR 


 
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

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Baugenehmigung Behälter/Silo 22 Mär 2023 08:58 #78268

...aber Innen, ist es auch noch eine bauliche Anlage?...


 
LBO-BW §2:
 
"(1) Bauliche Anlagen sind unmittelbar mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden..."

Damit steht fest, dass es sich bei Deinem Silo um ein "bauliche Anlage" handelt.

LBO-BW §3:

" (1) Bauliche Anlagen [...] sind so anzuordnen und zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind;..."

und

LBO-BW § 13:
 
"(1) Bauliche Anlagen müssen sowohl im ganzen als auch in ihren einzelnen Teilen sowie für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit muss auch während der Errichtung sowie bei der Durchführung von Abbrucharbeiten gewährleistet sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden."

Um einen Standsicherheitsnachweis (für das Silo und die betroffenen Teile des Bestandsgebäudes) wirst Du also nicht herumkommen.

In der Anlage zu § 50 LBO-BW "Verfahrensfreie Vorhaben" kann ich Dein Silo nicht finden. Ggf. lässt es sich unter § 51 LBO-BW "Kenntnisgabeverfahren" einordnen:

"(3) sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind,"

Ob bei Deinem Vorhaben die generelle Prüfpflicht der bautechnischen Nachweise (§17 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung - LBOVVO) entfallen kann, verraten Dir §§ 18 und 19 der LBOVVO - oder auch nicht, das ist die Krux.
 

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Letzte Änderung: von Fantomas.

Baugenehmigung Behälter/Silo 22 Mär 2023 09:57 #78270

Aloha Patrick,

hier mal meine Anmerkung (bitte nur als Gedankeanstoß versthen) ...

Bezüglich von Fliegenden Bauten wurde mir mitgeteilt: "es gibt keine bauliche Anlagen innerhalb baulicher Anlagen".
Somit wäre Dein Silo mMn keine bauliche Anlage.

Dass dieser "Einbau" dann selbstverständlich auch standsicher sein muss (Statik!), versteht sich von selbst.
Eine Genehmigungspflicht oder Prüfpflicht ist als mMn ist zwangsläufig.


Gruß taw

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Baugenehmigung Behälter/Silo 22 Mär 2023 10:27 #78271

Ich hatte vor 1.5 Jahren den Fall, dass in Niedersachsen in einer sehr großen Logistikhalle ein Löschwassertank aufgestellt werden sollte. Durchmesser 10.5m, Höhe knapp 6m. In der Riesenhalle (Zentrallager einer der ganz großen Supermarktler) fällt das Ding gar nicht auf.
Für den Tank brauchte es eine extra Gründungsplatte und in der Folge natürlich eine Statik und Bewehrungsplan. Große Rechnereien zum Tank selbst waren auch vorhanden (nicht von mir. Niemals nicht!). Es wurde ein fetter Bauantrag gestellt. Den ganzen Antragskram hat allerdings ein Architekt durchgezogen.

(BTW. Ich hatte angeregt den Boden mal gutachterlich untersuchen und ansprechen zu lassen. Hat man gemacht, war auch sehr nützlich)

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Letzte Änderung: von DeO.
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