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Anrechenbare Kosten DIN276 KG300 oder nur die Hälfte?? 27 Feb 2023 07:45 #77893

Hallo,
ein Auftraggeber schreibt in seine Vorgaben:
KG300 12.500.000,- euro netto
und dann ' Baukonstruktionskosten (anteilig aus der KG300)'   6.000.000,- euro netto
und dann 55% von 6 Mio =3.300.000,- euro netto = anrechenbare Kosten.

Das ist mir neu. Nehmen wir in der Tragwerksplanung nicht 55% von der DIN276 KG300 ( und 10% KG400)?
Nun steht im §50 (2) nur was von Baukonstruktionskosten. Nichts von DIN276.
Aber sind das nicht immer die KG300 komplett und dann 55% davon?
Der AG schreibt ja selber von KG300 - der Begriff ist nun mal aus der DIN 276.
Und der Titel bei KG300 DIN276 heißt doch auch Bauwerk-Baukonstruktionen.

Gibt es da noch Kommentare oder eindeutige Hinweise auf den Bezug zur DIN276 KG300 komplett?
Habt Ihr auch solche Erfahrungen?
Würde dann den AG darauf hinweisen, dass er mit wesentlich höheren Planungskosten rechnen muss, wenn es zur Abrechnung kommt.

Vielen Dank für Eure Mühen
Tschüss Volli

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Anrechenbare Kosten DIN276 KG300 oder nur die Hälfte?? 27 Feb 2023 07:52 #77894

de.wikipedia.org/wiki/DIN_276

aber Vertragsfreiheit ;) - würde das vorab klären.

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Anrechenbare Kosten DIN276 KG300 oder nur die Hälfte?? 27 Feb 2023 09:09 #77896

Das stimmt meiner Meinung nach so nicht.
Zu den anrechenbaren Kosten musst du aber in § 4 der HOAI schauen. Da wird die DIN 276 schon erwähnt.
Somit alles von "300-390". Dann erst die 55%.
Beim Objektplaner (§33) sind die "Kosten der Baukonstruktion"... (Hier auch ohne Bezug zur DIN 276)
und im § 50 eben 55% dieser Kosten.

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Anrechenbare Kosten DIN276 KG300 oder nur die Hälfte?? 28 Feb 2023 11:26 #77911

Hallo und danke.
Ja, ich muss das klären.
Habe ein Mail verschickt und das angesprochen.
KG300 komplett und davon 55% - anders nicht.
Da ist noch keine Antwort gekommen. Die werden erst mal sehen, was die anderen Bewerber so schreiben - oder nicht.

Gruß Volli.
 

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