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Guten Morgen,
bin durch das harzer-update auf das Blockversagen gestoßen. Habe ich bisher so nicht gekannt. Ich habe mal schnell so 2-3 Anschlüße mit Winkel (Träger/Stütze) nachgerechnet. Da bin ich immer 15-20% unter den maßgebenden Nachweis. Wann muss ich das beachten? Kann mir jemand ein ausgeführtes Beispiel senden, wo das Blockversagen maßgebend wird? Ist das mit den erforderlichen Schraubenabständen usw nicht schon abgegolten? Oder ist das ein Nachweis, den ich nur führen muss, wenn ich die Abstände auf ein Minimum setze bzw. unterschreite? MfG, Fellner |
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Ahoi,
das Blockversagen habe ich noch nie nachgewiesen. Hatte ich auch nicht wirklich auf'm Schirm. Die 1993-1-8 widmet dem Blockversagen einen kleinen Abschnitt (3.10.2). Dann gibt es ja auch noch das Durchstanzen. Habe ich aber aiuch noch nie nachgewiesen. Ob und wann einer der beiden Nachweise (Blockversagen oder Durchstanzen) mal maßgebend wird, weiß ich nicht. Hat auch noch nie ein Prüfingenieur gefordert... Mindestschraubenabstände zu unterschreiten kannst du eigentlich vergessen, da ja dann der Lochleibungsnachweis für eine Einzelschraube schon nicht mehr erfüllt werden kann, da keine normgerechten Lochleibungsiwderstände ermittelt werden können, falls die Mindestrand- oder Achsabstände unterschritten werden. |
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Ich kenne das maßgeblich nur aus dem Holzbau.
Das kann ja eigentlich nur bei Stählen mit sehr geringer Zugtragfähigkeit maßgeblich werden? Sonst seh ich das eigentlich nur bei Langlöchern wenn der Querschnitt extrem geschwächst ist. |
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Nach diesem BAW-Merkblatt "Stahlwasserbau" ist Blockversagen (im Bestand) insbesondere bei Anschlüssen mit dünnen oder angerosteten Knotenblechen nachzuweisen. Beim Nachweis handelt es sich demnach um den Nachweis des Knotenblechs selbst (und nicht des Anschlusses), was wohl, nach Erfahrung der BAW, früher regelmäßig nicht nachgewiesen wurde. Hiernach geht es beim Nachweis darum, nachzuweisen, dass die lochgeschwächten Querschnitte die auftretenden Zug- und/oder Schubkräfte aufnehmen können. Gleiches gilt hiernach . Es geht also um das Grundmaterial und nicht um den "Anschluss" selbst. Hier ist der Versagensmechanismus in einem Halbsatz erläutert. Weitere Erläuterungen finden sich im Stahlbaukalender 2014, der online aber nur Auszugsweise zugänglich ist. Auch danach geht es um den Nachweis des Knotenblechs selbst. |
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ergänzend zur risslinie: EN 1993-1-8, Glg. 3.9 (gibts von wiley auch auszugsweise online)
hat jemand vor einigen wochen den bericht über spektakuläre einstürze gesehen? ich glaube, auf n-tv. versagensursache einer fachwerkbrücke in usa war ein instabiles (!) knotenblech. dazu gab´s interessante aussagen wichtiger leute: 1. knotenbleche macht man immer deutlich dick genug 2. knotenblechverformungen interessieren bei bauwerksüberprüfungen nicht 3. die begründung für 2.) liegt in 1.) - weil es demnach kein stabilitätsversagen geben kann naja, tolle logik. crashlogik. fazit: wenigstens mal 15 t oder 30 t prüfen .. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Danke für die Beiträge. Ist also in 99,99% der Fälle für mich nicht zu beachten.
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