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Hallo miteinander,
bezüglich einer Carport Planung (für den privaten Bereich) hätte ich gern einmal von den Experten eine grobe Einschätzung, zum einen zur Dimensionierung der Profile sowie zu meiner Bearbeitung. Da ich das vor ewigen Zeiten einmal im Studium hatte aber seither mit statischen Bereich überhaupt nichts mehr zu tun hatte, wollte ich nur mein Gefühl beruhigen ob das generell so passen würde. Ich das mal im RStab (Demo) eingegeben und würde gern wissen ob meine Festlegungen generell so richtig sind. Kurz im Detail: - Carportlänge Riegel 9 m (Stützenabstand 6 und 2 m bzw. andere Achse 3 m, 3 m und 2 m) - Carportbreite 3 m - Abstand Pfetten 1 m - Stützenlänge vordere Achse 2,25 m und hintere Achse 2,5 m - DN 5° - Riegel: IPE 200 S235 - Stützen: QRO 120x5 S235JRH - Pfetten: IPE 120 S235 - Lastannahme EG durch Dacheindeckung (Stegplatten 5 kg/m2), Schnee 0,75 kN/m, Winddruck auf Dach 0,65 kN/m - Carport steht frei, hintere Längswand verkleidet aber luftdurchlässig - Stützen werden auf einem Betonpunktfundament aufgedübelt mit 4 Ankerschrauben - Pfetten liegen auf OG des Riegels auf Wie gesagt es handelt sich um ein genehmigungsfreies Carport, also wird keine Statik erstellt und eingereicht. Ich möchte nur mein Gewissen beruhigen das meine Konstruktion so ausreichen wird. Anbei das Beispielbild wie es aussehen soll und der Screenshot von Rstab. Vielen Dank schonmal. |
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Es fehlt noch was:
Die Adresse für die Rechnung.
Folgende Benutzer bedankten sich: Mitch
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Wenn du dein Gewissen beruhigen möchtest, dann frag einen, der dir das berechnet.
Kleiner Tipp, Stabendgelenke fehlen noch und ggf vieles mehr |
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Kein Problem. Es soll keiner was umsonst machen. Wir können uns gern darüber in einer PN unterhalten wenn Interesse besteht. |
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Moin,
prinzipiell mal die Frage wo steht schwarz auf weiß, das für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben keine statische Berechnung aufgestellt werden muss. ....... Sehr dünnes Eis bei uns in der Region !!! Ich gehe nur mit, dass die statischen Unterlagen , wenn genehmigungsfrei , nicht der Baubehörde vorgelegt werden muss! MFG Rüdiger Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro zert. Energieberater der BAFA /DENA München/Meissen
Folgende Benutzer bedankten sich: Mitch, CD
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Hallo,
Genehmigungsfrei bedeutet keinesfalls, dass man ohne Standsicherheitsnachweis bauen darf. Eine ad hoc Antwort eines Tragwerksplaners, ob die ausgewählten Profile ausreichen oder ist äußerst unprofessionell, und kann sich unter Umständen auch kriminell erweisen. Gerne kann ich ihnen ein Angebot für die Erstellung der Tragwerksplanung unterbreiten. Grüße Vassilis |
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