Hallo Herr Alsheimer,
dann war ich ja schon auf der richtigen Spur. Das Teil hatte ich mir schon gezogen. Demnach braucht es in diesem Falle keine Abbruchstatik.
Es ist auch ein eher übersichtliches Objekt. Nur die Behörde hat halt die Forderung erhoben. Vermutlich eher so standard-textbausteinmäßig.
Ich denke, dass ich mit einer verbalen Beschreibung gut auskomme. Das wird darin ja auch erwähnt. Im Sinne einer Statik berechnen lässt sich da m.E. eh nix.