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Hallo,
in meinem EFH habe ich 1/4-gewendelte Treppen aus Stahlbeton vorgesehen, die aus Gründen des Schallschutzes elastisch gelagert werden sollen. Der Bauunternehmer will die Treppen aus Ortbeton herstellen. Der Statiker des Bauunternehmers hat nun einfach einen Einfeldträger gerechnet mit einer Stützweite entsprechend der Länge der Lauflinie. Torsionsmomente werden glatt vernachlässigt. Noch dazu wird die Schlankheitsbegrenzung l / h <= 35 nicht einhalten. Telefonisch liess sich leider nichts klären, das Gespräch mit dem Statiker verlief sehr unangenehm. Wie rechnet man den eine solche Treppe? Gibt es dazu Literatur? Vielen Dank für die Hinweise im Voraus. mfg B.Hass |
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Hallo argonaut,
wie richtig bemerkt, kann man eine viertelgewendelte Treppe zwar "am Stück" räumlich rechnen, aber nicht, wenn sie aus Gründen des Schallschutzes elastisch gelagert sein soll. Dann fehlt tatsächlich Einspannung und Torsionsmoment. Es geht mit Aufteilung in zwei "Balken", Auflager jeweils an Antritt und Austritt, aber einer der beiden Läufe braucht dann ein zusätzliches Auflager (Wand, Stütze). Dann liegt ein Lauf auf dem andern auf, die Belastung ist beim Last aufnehmenden Balken eine Gleichlast, beim Last abgebenden eine Blocklast. Die Schalltechnische Trennung kann mit entsprechenden Produkten (Schöck o. a.) erfolgen. Beim erstgenannten räumlichen System würde es nur mit Entkopplung des Belags funktionieren. Viel Erfolg.... Gruß Wolfgang |
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Stahlbetontreppen in EFH (auch 1/4, 2*1/4 oder 1/2 gewendelt) rechne ich auch immer als geraden Lauf, und nicht einmal in Länge der Lauflinie sondern in Länge der längsten Wandseite. Grund: Ich lege die Gesamtkonstruktion nicht auf die Decken auf, sondern sehe auch (schallschutztechnisch getrennt oder nicht, je nach Wunsch) weitere Wandauflager (siehe Wolfgang) vor. Der Treppenlauf bekommt dann zusätzlich eine konstruktive Bewehrung (Balkenausbildung über die punktuellen Auflager). Hat mir bisher jeder Prüfer abgenommen.
Grüße von Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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muss natürlich heißen: ... nicht NUR auf die Decken auf ...
Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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Hallo Kollege,
Bei Dir scheint ja einiges schief zu laufen... Zunächst einmal bist Du der Bauherr und "Schaffst an". Wenn Du auf Schallschutz in Bezug auf Treppenauflagerung wert legst hat die Firma das auch so auszuführen... mit dem Planer würde ich als Auftraggeber genauso verfahren. Eine einfache Möglichkeit die Statik hinsichtlich gängiger Konstruktionregeln überprüfen zu lassen ist, sie von einem verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit (Prüfingenieur) zu prüfen zu lassen. Das ist zwar nach den Bauordnungen zum Teil nicht mehr vorgeschrieben, aber es zeigt sich wie in Deinem Fall, das dies nicht ganz sinnlos war. Eine unabhängige Prüfung kostet weniger als viele Denken und macht sich schnell bezahlt. Gruss Andreas Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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am einfachsten rechnet man sowas mit einem FE-Deckenprogramm unter Ausschluss von Zugfedern ( elastisch Lagerung).Dauert 10 Min.
Gruss Thomas. |
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