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Gast
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grüß euch kollegen.
ist vielleicht eine banale frage: gibt es in den normen vorgaben, dass die imperfektionen (und berechnung nach th.2.o) beim SLS nachweis zu berücksichtigen sind? in der einschlägigen literatur (silvo schilling, unterweger, etc.) werden bei den beispielen die SLS nachweise immer nach TH1 (und dann nat. ohne imperfektionen) geführt obwohl die ULS Nachweise nach TH2 mit den imperfektionen geführt werden. schneider bautabellen (betonbaurubrik): Imperfektionen sind im Grenzzustand der Tragfähigkeit in der ständigen, vorübergehenden und außergewöhnlichen Bemessungssitutation zu berücksichtigen, im Grenzuzstand der Gebrauchstauglichkeit dürfen sie vernachlässigt werden. wäre über eine rückmeldung dankbar.... |
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Auf Anhieb fällt mir da nichts ein. An welchen Nachweis hast du denn gedacht? Schreibst du GZG absichtlich SLS auf Englisch, weil du auf den Nachweis der zulässigen Ausmitte bei Flachgründungen meinst oder meinst du auch Gebrauchstauglichkeitsnachweise wie Verformung, Rissbreite, Spannungen, usw.?
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servus david,
danke für die rückmeldung. konkret geht es um stahltragwerke und verformungsnachweise silvo schilling rechnet die eingespannte längswandstütze (auflager für fachwerkbinder): verformung nach th1 (also ohne imp.) , tragsicherheit nach th2 harald unterweger rechnet in einer veröffentlichung auch einen 2gelenkrahmen aus stahl...sls nach th1 und ULS nach th2........ lg |
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Also ich würde mich hier auf die DIN EN 1993-1-1 5.2.1 (3) beziehen.
Sofern Fcr/FEd > 10 (elastische Berechnung), dann TH I O. Hier dann FEd in deinem gewünschten Bemessungszustand. Macht ja auch Sinn, sobald der Einfluss kleiner ist als 10% im GZG, darf vernachlässigt werden. So wäre mein Ansatz Grüße Manolo
Folgende Benutzer bedankten sich: D.avid
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GZG ohne Imperfektionen bzw. Th1O
GZT mit Imperfektionen bzw Th2O --> Vielleicht ein Hinweis zum Stahlbau: In den Inperfektionen steckt ja nicht nur die Verformung drin sondern auch Materialeingenspannungen.... es würde ja keinen Sinn machen Materialeigenspannungen beim Verformungsnachweis zu berücksichtigen. --> Generell sind beim GZT den ich mal "Bruchzustand" oder "Versagenszustand" nenne um geschätzt eine Zehnerpotenz die Verformungen größer als im GZG --> Ich wüsste jetzt auf Anhieb nicht beim gewöhnlichen Stahlbau wo man Th2O beim GZG berücksichtigen sollte.... dann hätte ich eh schon sehr weiche Systeme, und "gefühlt" irgendwo eine mistige Konstruktion bzw. Aussteifung --> Wenn man (aus mir unbekannten gründe) GZG nach Th2O rechnen würde, müsste man Vorverformungen ansetzen die deutlich kleiner sind welche EuroKot für GZT angibt (zB im Stahlbau angelehnt an zulässige Montagetoleranzen lt. EN1090)
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, statik_xx
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danke dominik,
das hatte ich auch gedacht und immer so gehandhabt. mich hat nur die folgende literatur (aus dem holzbau) verwirrt: (PISCHL, R.: Bemessung im Holzbau: Zur Lösung von Spannungsproblemen der Theorie II. Ordnung. ProHolz Austria, Juni 2004)....dort werden verformungsnachweise nach theorie 2.ordung geführt. bin dann aber für den holzbau auch fündig geworden. im neuhaus (2.auflage=schon etwas älter (4.auflage=aktuell) aber immer noch genial zu lesen) steht: "Die Durchbiegungsnachweise dürfen unter Gebrauchslasten nach TH1.O geführt werden da die zulässigen Durchbiegungen die Gebrauchstauglichkeit eines Tragwerks sicherstellen und das Tragverhalten von Stabtragwerken unter Gebrauchslasten vorwiegend linear-elastisch ist." lg. |
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Letzte Änderung: von statik_xx.
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