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Tandembetrieb von Laufkranen - Kranbahn und Unterkonstruktion 02 Nov 2022 19:40 #76929

Hallo Kollegen, habe momentan eine Kranbahn, auf der Grundlage der angegebenen Lasten vom Kranhersteller, zu dimensionieren.
Für den Start klingt einfach, aber der Kranhersteller hat mit dem Krandatenblätter auf eine Gefahr hingewiesen. Es handelt sich um mehrere Krane die distanziert aber im Tandembetrieb arbeiten sollen. Der Hinweis sieht so aus "Von der gleichzeitigen Verwendung einer Krandistanzierung in Verbindung mit Tandemsteuerung raten wir wegen des möglichen Gefahrenpotentials ab. Aufgrund der unterschiedlichen Steuerungen, die z. B. auf die Kranfahrbewegung eines oder beider
Krane einwirken, können undefinierte Zustände der bewegten Last (Transportgut) entstehen.
Wir empfehlen die kundenseitige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und ggf. die Erstellung einer entsprechenden Betriebsanweisung für diesen speziellen Anwendungsfall." 


Wie kann man eigentlich jetzt eine Statik für die Kranbahn erstellen können? Falls diese "undefinierte Zustände" auftreten, kann man eigentlich nicht wissen welchen Einfluss die auf die Kranbahn haben können. Zudem sollte man in der Statik die Auflagerlasten ermitteln damit der Bauherr die vorhandene Halle prüfen kann. Wie soll man undefinierte Auflagerlasten angeben? Falls die auftreten und die Schaden an der vorhandenen Konstruktion entstehen, wird man eigentlich einfach zu Haftung gerufen. Habt Ihr eine Idee wie man damit umgehen kann?  Hatte vielleicht jemand von euch ähnliche Erfahrungen?
Vielen Dank im Voraus.

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Tandembetrieb von Laufkranen - Kranbahn und Unterkonstruktion 03 Nov 2022 07:44 #76931

die angaben müssen vom auftraggeber kommen. wie der sich mit dem kranhersteller auseinandersetzt .. naja ;)
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Tandembetrieb von Laufkranen - Kranbahn und Unterkonstruktion 03 Nov 2022 09:15 #76933

...
"Von der gleichzeitigen Verwendung einer Krandistanzierung in Verbindung mit Tandemsteuerung raten wir wegen des möglichen Gefahrenpotentials ab. Aufgrund der unterschiedlichen Steuerungen, die z. B. auf die Kranfahrbewegung eines oder beider
Krane einwirken, können undefinierte Zustände der bewegten Last (Transportgut) entstehen.
Wir empfehlen die kundenseitige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und ggf. die Erstellung einer entsprechenden Betriebsanweisung für diesen speziellen Anwendungsfall." 


...
 
mit dem kranhersteller kontaktaufnehmen und diese aussage besprechen / ergruenden!

(eine distanzierung ist normal nichts besonderes / eine tandemsteuerung ist auch normal nichts besonderes)

"die undefinierten zustaende" verstehe ich als betriebsablauf, nicht fuer stat./dyn. lastangaben.

hermann
 
Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)

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