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Auszug aus den Rahmenbedingungen eines mir vorgelegten Vertragsmusters.
2-farbig ist wohl schwarz-weiß. Aber was meinen die mit Symbolen? Funfact: Mein direkter Auftraggeber ist die Justizbehörde und es geht um den Umbau eines Gerichtsgebäudes. Nicht das ich gleich da bleiben kann. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Kommata schützen Leben ("Komm, wir essen Opa" vs. "Komm wir essen, Opa") IMHO fehlt da nach 2-fach ein Komma. Will sagen, die Unterlagen sind 2-fach entweder farbig oder in schwarz-weiß einzureichen. Wenn die Planunterlagen schwarz-weiß angefertigt sind, sind IMHO DIN ISO 128-23 (bzgl. Linienarten), DIN 1356-1, DIN ISO 128-50, DIN 919 (bzgl. Kennzeichnung von geschnittenen Stoffen und Darstellung von Bauteilen) und DIN 1356 bzw. DIN ISO 7518 (bzgl. Symbole, Markierungen und vereinfachten Darstellungen von Abriss und Wiederaufbau) zu beachten, was man als sorgfältiger Planer aber eigentlich ja ohnehin macht. Wobei bei farbiger Darstellung wahrscheinlich auch die Vorgaben der einschlägigen Vorschriften zu beachten wären (Bestand in grau/schwarz, Abbruch in gelb, Neubau in rot)... |
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geklärt, dass Komma fehlte. Farbig ist mir eh lieber, weil das per CAD / PDF einfacher zu händeln ist und die Grundlagen eh schon gelb/rot vom ArchPlan stammen. |
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