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Öfftl. best. Sachverständigenwesen 29 Aug 2022 16:47 #76256

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Hallo Kollegen,

hat jemand von euch Erfahrung wie lukrativ parallel zur Tragwerksplanung die Schiene als öffentlich bestellter Sachverständiger (Hochbau KI o.ä.) läuft ? Ich weiß nicht wie hoch die Honorare da sind und auch nicht wie zuverlässig die Zahlungseingänge. Auch interessant sind die Akquisemöglichkeiten (Würfelrunde im Gericht?). Könnte jemand mal berichten ..Das wäre spannend.

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Letzte Änderung: von Badoo.

Öfftl. best. Sachverständigenwesen 29 Aug 2022 17:48 #76257

Meinst Du privat beauftragte Sachberständige oder öffentlich bestellte und vereidigter Sachberständige?

Ersteres kann wohl lukrativ sein, da Du die Stundensätze selbst festlegen kannst. Allerdings schreibst Du dann "nur" Parteiengutachten. Vorteil ist aber, dass Du Deine Stundensatz selbst festlegen kannst und Dir die Gutachten, die Du schreibst selbst aussuchen kannst.

Bei zweiteres muss Du erst bei einer entsprechenden Kammer (IHK, Handwerkskammer o.ä.) Prüfungen ablegen, um als Sachverständiger bestellt und vereidigt werden zu können. Gutachten kannst Du dann nur im Rahmen Deines dann benannten Sachgebietes (ö.b.u.v. Sachberständiger für XY) erstatten. Beauftragt wird man dann direkt vom Gericht. Nach welchen Kriterien das Gericht seine Aufträge vergibt (Wenn es mehrere Sachverständige eines Fachgebiets im Gerichtsbezirk gibt), entzieht sich meiner Kenntnis. 
Zwei Nachteile sehe ich bei ö.b.u.v Sachverständigen;
1. Die Stundensatz sind gesetzlich vorgeschrieben und können auf Antrag auf einen, soweit ich weiß ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen, höheren Stundensatz angehoben werden. Was ich von meinem Chef mitbekommen habe, ähnelt der Antrag einem Bettelbrief.
2. Den Auftrag zu einem Gerichtsgutachten kann man im Prinzip nicht ablehnen; im Prinzip nur, wenn das Gutachten nicht zum eigenen Fachgebiet passt oder wenn man sich selbst für Befangen erklärt ( u.U. auch, wenn man dem Gericht glaubhaft darlegt, dass man mit anderen Gerichtsgutachten voll ausgelastet ist. Eine hohe Arbeitsbelastung aus privatwirtschaftlichen (Planungs-)Aufträgen zählt afaik regelmäßig nicht als Grund einen Gerichtsauftrag abzulehnen)

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Öfftl. best. Sachverständigenwesen 30 Aug 2022 07:28 #76259

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Danke für die Infos. Ich habe mich auch etwas belesen. Der Stundensatz ist so bei 100Euro. Somit statistisch 5 bis 10 Mal schlechter als beim Anwalt.

Hm.. scheint erstmal nicht rosig zu klingen. Zumal du von Bettelbriefen sprichst..

Sind wir in der Bauplanung tatsächlich so mies dran ? Irgendetwas ist doch da faul oder übersehe ich was ?

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Letzte Änderung: von Badoo.

Öfftl. best. Sachverständigenwesen 30 Aug 2022 12:22 #76267

Hatte mich vor Kurzem mit einem Architekten, seines Zeichens auch ö.b.v.SV. für Schäden an Gebäuden unterhalten, den ich als TWP bei einem Anfahrschaden begleiten musste, unterhalten.

Wir kamen dann auch auf das Theme Honorare -> sein (amtsseits festgelegtes) Honorar liegt bei Prozessen bei 120€/h, hier in NRW.

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Letzte Änderung: von rootpickel.

Öfftl. best. Sachverständigenwesen 30 Aug 2022 12:48 #76269

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Und ist dieses Honorar gut/gerechtfertigt/lohnenswert ?

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