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Bei Sichtbeton sollte die Rissbreite generell abestimmt werden "Erscheinungsbild" Wenn wk 0,2 erforderlich, dann ist 0,2 wohl auch geschuldet. Man kann jetzt zur Rissbreitenbewehrung aus Hydratationswärme bei Decken verschiedenste Meinungen haben, aber wenn der Bauherr 0,2 will - dann soll er doch auch 0,2 bekommen. Ich mein generell enstehen die Risse nicht nur am Rand, sondern in einer Zone mit bestimmter Dicke. Diese Zone ist meist doch deutlich größer als das cnom. Daher wenn der Beton hier einreißt, dann wirkt die Bewehrung auch, da der Stahl an dieser Stelle gedehnt wird. Klar kannst du die Bewehrung weglassen, dann kann es aber sein das du alle paar m/cm paar dicke Risse bekommst und nicht viele kleine mit dem gewünschten Maß von 0,2mm. Das ist doch immer eine Abwägungssache. Gefühlsmäßig ist doch so ne 90er Decke (wow nebenebei) doch sowieso robust bewehrt, da ist doch der Nachweis der Rissbreiten eventuell nebensächlich. Und mal ganz ketzerisch, durch den Ansatz einer Rissbreitenbewehrung aus Hydratation kann man die Grundbewehrung schon ziemlich hin zu robust steuern. Beste Grüße Ps: Sichtebeton und WU-Decke (Rissbreitenbeschränkung) ist in meinen Augen nicht wirklich vereinbar. |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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Dazu aus Heft 466 (S. 13) "Der Abbau der Zwangkraft bei dicken Bauteilen erfolgt hauptschlich durch die Bildung sekundärer Risse infolge konzentrierter Bewehrungsanordnung in der Randzone. Die Erklärung für diese Erscheinung liegt darin, dass bei konzentrierter Bewehrungsandordnung die am Rissbildungsprozess beteiligte Betonfläche wesentlich kleiner als die gesamte Betonfläche ist, die im Zustand II unter Zugspannung steht. Hierdurch ist die erforderliche Kraft zur Bildung der weiteren Risse entsprechend kleiner als die Kraft zur Erzeugung des ersten Risses.." So ganz richtig vermag ich das nicht einzuordnen. Weniger Bewehrung ist besser? |
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nein, gemeint ist die Mindestbewehrung wird doch vereinfacht,ohne auf einzelne Beiwerte (k, kc , ...) einzugehen, so berechnet fcteff * Act, also Betonzugfestigkeit mal Betonquerschnitt, bei einer geringeren anzusetzenden Betonfläche kommt weniger Bewehrung raus, die aktuellen Erkenntnisse (nach NORM) sind, dass die Bauteildicke in keinem linearen Zusammenhang zur Zwangsspannung steht und man bei dicken Bauteilen vereinfacht die Bauteildicke für die Berechnung der Mindestbewehrung reduzieren kann (heff -> siehe auch aktueller Schneider/Wendehorst, ist im Kommentar zur DIN EN 1991-1-1 etwas besser dargestellt - aber den hat nicht jeder) . ba. In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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So kenne ich es auch. Man ermittelt sich Ac,eff und dafür wird die Bewehrung berechnet. Der Bereich dazwischen bleibt außen vor.
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Na ja, die gängige Berechnung bezieht sich immer auf Zwang durch behinderte Verkürzung. Und die die hatte der TE ausgeschlossen.
@gl2/99: wieso schließt sich WU und Sichtbeton aus? WU-Dächer sollen gar keine Trennrisse bekommen. Da nützt Rissbreitenbeschränkung gar nichts |
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Das ist klar. War nur der Hinweis, das WU mit Rissbreiten (selbstheilung) nicht passt. Trotzdem sollte man bedenken, das auch bei Rissvermeidenden bauweisen wasserführende Risse auftreten können - die dann im Zweifel zu verpressen sind. Das sieht man ja dann auch, außer der Betonkosmetiker kommt. Ich kenne die Ranbedingungen nicht, aber wenn die Decke zB in 20m Höhe ist, da dann zu verpressen etc. klingt nicht berauschend. Über die Lagerbedingungen der Decke hat sich der TE nicht ausgelassen so wie ich das sehe. Daher kann man kaum beurteilen ob es Fixpunkte gibt oder nicht. Irgendwo muss die Decke ja aufliegen. |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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