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Zugänge / Stege oder schon Brücke? 15 Jun 2022 17:09 #75225

Für alle Bauwerke, die in den Verantwortungsbereich der Bahn bzw. präziser des EBA fallen gibt es die  EiBt , in denen die Brückennormen implementiert sind.

Die Frage bleibt aber: Ist die Verbindung zw. zwei Gebäudeteile eines Geschäftshauses / eines Shoppingcentera eine Brücke im Sinne der Norm?
Das würde nämlich IMHO einen ganzen Rattenschwanz nach sich ziehen, der nicht nur die Lastannahmen betreffen würde; Stichwort: Brückenprüfung (Hauptprüfung alle 6 Jahre, einfache Prüfung alle 6 Jahre, um 3 Jahre versetzt).

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Letzte Änderung: von saibot2107.

Zugänge / Stege oder schon Brücke? 16 Jun 2022 11:27 #75236

Absolut richtig.
Ist aber auch nicht so einfach abzugrenzen.
Wenn es öffentlich ist, zwar in privater Hand aber durch Publikumsverkehr zu benutzen, fiele es meiner Meinung nach durchaus in den Bereich des Fußgängerbrückenbaues. Muss also auch regelmäßig geprüft werden. Zumal diese Brücken oftmals der Witterung ausgesetzt sind (inwieweit das eine Rolle spielt, mag man diskutieren).
Wenn dieser Zugangssteg überwiegend der nichtöffentlichen Nutzung dient, muss er sicherlich nicht wie eine Fußgängerbrücke geplant und geprüft werden. Jedoch würde ich bei einem Bürogebäude/Museum/Einkaufszentrum immer von öffentlicher Nutzung ausgehen, auch wenn er sich in privater Hand befindet. Wir hatten letztens den Fall, dass in einem Wohnhaus so eine "Brücke" über einem großen Eingangsbereich gespannt war. Hier ist es weder öffentlich genutzt noch in öffentlicher Hand. Hier ist es dann meiner unmaßgeblichen Meinung nach ein Zugangssteg außerhalb des Brückenbaues.
Es hat auch damit zu tun, dass ich fremde Leute dem Risiko eines Schadens aussetze, was bei einem rein privat genutzen Gebäude (z.B. Eigenheim) nicht so ist. (ich hoffe, ihr versteht, was ich meine. Wenn ich mein freistehendes Eigenheim sehr sehr filigran und eingesturzgefährdet baue, ist das mein Ding; bei einem Schulgebäude nicht).

Gruß
Jörg

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