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Zugänge / Stege oder schon Brücke? 13 Jun 2022 08:06 #75168

Hallo Leute,

ich habe immer wieder kleine Verbindungsstege (nur Fußgängerverkehr) zu bemessen. 
Zugänge / Stege / Labengänze zu Außentreppen (auch Fluchtweg) bis zu Stege zwischen 2 Gebäuden.

Für ersteres setze ich für die üblichen kleinen Spannweiten (bis so 5,0-7,5 m) da immer die Lasten nach DIN EN 1991-1-1 für Kategorie T und Z an.
Für weiter gespannte Zugänge und für Stege zwischen 2 Gebäuden gehe ich dann auf die Lastansätze für Fußgängerbrücken.

Doch ab wann greift eigentlich offiziell die DIN EN 1991-2 => Kap. 5 - Fußgängerbrücken?
Nach Kap 5.3.2.1 (2) gibt es da keine Untergrenze, es gibt nur eine Abminderung für Spannweiten über 10 m.
Folglich müßte, bei jedem noch so kleinen Übergang, das LM4 angesetzt werden.

Gibt es irgendwo eine offizielle Definition bis zu welcher Spannweite (bzw. Funktion) ein Steg noch als Zugang oder Laubengang (EN 1991-1-1) definiert ist und ab welcher Spannweite das Tragwerk dann als Gußgängerbrücke (EN 1991-2) gilt?



 

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Zugänge / Stege oder schon Brücke? 13 Jun 2022 09:19 #75169

Gibt es irgendwo eine offizielle Definition bis zu welcher Spannweite (bzw. Funktion) ein Steg noch als Zugang oder Laubengang (EN 1991-1-1) definiert ist und ab welcher Spannweite das Tragwerk dann als Gußgängerbrücke (EN 1991-2) gilt?
 
Die gibt es durchaus, auch wenn ich glaube, dass das im geschilderten Fall nicht wirklich weiterhilft:

DIN 1076, 3.1.1:

Brücken sind Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder tiefer liegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite rechtwinklig zwischen den Widerlagern gemessen 2,00 m oder mehr beträgt.

Nach der Definition wäre alles eine Brücke, wenn die lichte Weite zw. den Widerlagern größer als 2,00 m beträgt. 
Allerdings muss ein Verkehrsweg überführt werden. Nun kann man trefflich darüber Streiten, ob selbst bei einer "Verbindungsbrücke" zwischen zwei Häusern bzw. der Verbindungssteg zw. Haus und Treppenanlage ein Verkehrsweg im Sinne der Norm ist, sind "Verkehrswege" doch Wege, die dem öffentlichen Verkehr dienen , was in beiden Fällen in der Regel wohl nicht der Fall ist.

Bezgl. des "Verbindungssteges" zw. Bauwerk und Treppenanlage würde ich außerdem noch auf DIN EN 1991-2, 5.1 (2) Anmerkung 1 verweisen:

Anmerkung 1: Für Lasten auf Zugangstreppen siehe 6.3 in EN 1991-1-1.

Also selbst die Zugangstreppen zu Brücken werden für Lasten nach DIN EN 1991-1-1 bemessen.
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Zugänge / Stege oder schon Brücke? 13 Jun 2022 09:41 #75170

Dann liegt es wieder mal am Ingenieur die Normung angemessen auszulegen.


Stege im Bereich von Wohngebäuden eher mit den Lasten der 1991-1-1. Je nach Nutzung (meist Kategorie Z, bzw T)

Stege bei Gewerbegebäude (Kaufhallen etc.) dann nach 1991-2 (für Fußgängerbrücken), da es sich hier "öffentliche Verkehrswege" handelt.
 

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Zugänge / Stege oder schon Brücke? 13 Jun 2022 19:10 #75176

DIN EN 1992-2 steht übrigens nicht in der Liste der technischen Baubestimmungen.
Was sagt uns das?
(keine rhetorische Frage)

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Zugänge / Stege oder schon Brücke? 13 Jun 2022 19:33 #75177

Tatsächlich, ist mir in der Tat noch nicht aufgefallen.

Ich hätte jetzt gesagt, dass man dann bei Bauwerken, die in den Geltungsbereich der jeweiligen Landesbauordnungen nicht dazu "gezwungen" werden kann, die Norm anzuwenden.

Wobei das gleiche dann auch für DIN EN 1992-2, 1993-2, 1994-2 und 1995-2 gilt, die ja konsequenterweise ebenfalls angewandt werden sollten, wenn Lasten nach DIN EN 1991-2 angesetzt werden.

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Zugänge / Stege oder schon Brücke? 14 Jun 2022 13:16 #75199

Entweder habe ich falsch gelesen, oder stimmt tatsächlich:

DIN EN 1995-2 ist unter A 1.2.5.1 aufgeführt.

Und zu den anderen Brücken steht unter Anlage A 1.2.3/2:
"Für die Planung, Bemessung und Konstruktion von Brücken sind die Regelungen gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2012 des BMVBS (veröffentlicht im Verkehrsblatt 2012, Heft 24, S. 995) anzuwenden."

Wie es bei Eisenbahnbrücken geregelt ist, weiß ich leider nicht.

Gruß
Jörg
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