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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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..das ist doch ein Gründerzeitgebäude!
Da sind doch keine Stb.-Decken drin. Hast du schon mal nachgeschaut.. |
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Ich denke, ThomasS hat Recht.
Somit wird das bedeuten: I (ist kein I) sondern ein Zeichen für einen I(PE) oder ähnlichem Träger. (Ist ja auch oben und unten mit einem Querstrich gezeichnet) Also "Träger" N.(ach) BES(keine Ahnung)/BER(echnung) etwas deutlicher: "b= Träger nach Berechnung" Wahrscheinlich sind im Geschoß darüber nichttragende Wände. (Damals "Scheidewände" genannt) |
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Also es gibt einen Bewehrungsplan mit den verbauten Matten in der Oberen und unteren Lage für alle Decken gleich.
Alle Decken sind mit 14cm höhe Ortbeton. Ich habe Fotos von den Stellen gesehen da wo die durchgestrichelte Linie ist. Da war leider nichts von den Stahlträgern zu sehen. Ich weis es kann sehr gut Sein das es ein HEA 100 oder HEA120 ist und gerade mal mit 1cm Beton überdeckt ist. Es sind 4 Obergeschosse und 1 Erdgeschoss. Es sollen 3 verschiedene 11,5er Wände im Erdgeschoss abgebrochen werden bei denen durchgehend über 4 Obergeschoss die Wände ebenfalls vorhanden sind. Ich habe auf die Schnelle eine Decke gerechnet und kopiert, die Decke kann natürlich sich selbst und die Wände tragen. Aber die Decke über EG mit den den 4 Wänder durch 4 Geschosse fals diese mittlerweile tragend sind. Ich habe verlangt und es wurde putz zwischen der Wand und der Decke abgeschlagen. Bei 1er Wand sind ganz oben 2 cm Mörtel zwischen Decke, bei den anderen 2 Wänden ist direkt auf den Stein die Ortbetondecke betoniert. 1) Keiner kann garantieren dass bei einen 50 Jahren alten Haus die 11,5er Wände mittlerweile nicht tragende Wände sind. Deswegen werde ich bei den 11,5er Wänden einen Stahlträger einplanen der die Last aufnimmt und Stahlstützen. Speziell wenn im Grundriss KG diese anscheinen Stahlträger genau an den Stellen wo die Wände sind eingezeichnet sind. Auch wenn man diese nicht sehen kann auf der Unterseite. 1.a. Weis meint ihr? Von statischen verständnis her. Kann jemand behaupten ach jede Decke kann doch diese 11,5er Wand für sich halten. Warum soll man sich denken das diese ganze Last sich auf der Decke über EG konzentrieren soll. Da wird einer sagen die Decken biegen sich ja durch, also ist die Volle Last der 4 Wände mal 2,75m + die Leiseinzugsbreite g+q mal 4 voll auf der Decke über EG da. 2) Ich behaupte die eine 5cm Breite Wand auch wenn diese über 4 Obergeschoss ist wird nicht tragend sein kann und deswegen abgebrochen werden kann. Der Grundriss im Anhang der Ersten Nachricht zeigt das Kellergeschoss. |
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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Richtig gedacht. Träger drunter. Wenn nicht auszuschließen ist, dass Last durchgereicht wird, würde ich auch davon ausgehen, dass sich über die Zeit die Decken drauf abgelegt haben. Ich würde auch zuerst oben an der Decke die Wand punktuell öffnen lassen.
Hatte ich an einem Hotel im Keller. Da wurde die 11.5er Wand raus gebrochen. Dann durfte ich mir in den 3 Geschossen drüber die neuen Fugen an der Trennwand zur Decke anschauen. Auweia. Ich hatte bei mir am Plan dran geschrieben, nur abbrechen, wenn die Wand nicht brummt und wirklich keine Last kriegt. Ist wohl beim Objektplaner/Bauüberwacher/Ausführenden nicht so angekommen. Gruß Volker |
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