Willkommen,
Gast
|
|
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Linienkonsole an einem Unterzug auf welcher eine Decke zu liegen kommt. Die Bemessung der Linienkonsole stellt so weit kein Problem dar. Ich frage mich jetzt allerdings nun, ob ihr bei der Bemessung des Unterzugs die Lasten, welche aus der aufliegenden Decke kommen mit berücksichtigt, oder ob diese durch die Rückhängebewehrung der Linienkonsole bereits abgedeckt werden. Vielen Dankf für die Hilfe !! |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Woher soll die Linienkonsole wissen, woran sie angeschlossen ist und wie dort der Lastabtrag von statten geht?
Aber spaßfrei: Der Nachweis der Linienkonsole berücksichtigt nut die Lasteinleitung in das lastabtragende Bauteil. Letzteres, hier der Unterzug, muss natürlich mit den Deckenlasten beaufschlagt werden.
Folgende Benutzer bedankten sich: maexinger1911
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Eigentlich gilt immer, dass alle Lasten bis zum Boden ankommen müssen. Den Nachweis des Erdkerns hat noch niemand geführt. Wenn du die Last aus der Konsole in die Achse des Unterzugs bekommen hast, sind wir noch nicht auf der Gründungsebene. In dem Sinne grundsätzlich weiterleiten!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Badoo.
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten