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Gast
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Liebe Massivbauer,
darf man an den Durchstanzstellen die FE-Ergebnisse für die erf. Schubbewehrung einlegen und damit auf einen Durchstanznachweis verzichten ? Die Ergebnisse müssen ja gegenüber dem Durchstanznachweis auf der sicheren Seite liegen. |
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Nein!
Die FEM-Berechnung ist in Sachen Querkraft sowieso mit äußerster Vorsicht zu genießen und singuläre Stellen kann sie gar nicht richtig abbilden. Spiel mal ein bisschen mit den Berechnungsparametern: Netzweite, vielleicht auch Orientierung des Netzes. Dann kannst du ja mal sehen, wie sich die Ergebnisse ändern. |
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ich glaub der Durchstanzer ist wieder da ...
Ohne Worte. |
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Warum ohne Worte ? Ich bin niemand, der so rechnen würde, aber ich muss die Arbeit anderer einschätzen. Und vom Prinzip her gibt es keinen Grund das als Falsch anzusehen.
Dass mit der Netzverfeinerung und ebenso Singularität sind die beiden einzigen Punkte, die mir auch aufstoßen. Das ist daher eher im Bereich der Ungenauigkeit oder Unprüfbarkeit einzustufen. Aber das Prinzip selbst wäre ja nicht falsch. Denn der Durchstanznachweis ist ja allenfalls wirtschaftlicher in der Bemessung als ein dreidimensionaler Nachweis. |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Widerspruch! Die Ergebnisse sind einfach falsch. Wenn du das bei der Prüfung akzeptierst, musst du den Nachweis selber führen. => soll der Chef entscheiden. |
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Sie sind falsch, weil an punktuellen Lasteinleitungen keine richtige FE-Berechnung erwartet werden kann (Singularitätsproblem). Alles weitere soll der Chef entscheiden. Ihr habt ja Recht.
Danke! |
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