Willkommen,
Gast
|
|
??
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Jörg.
|
|
Man kann natürlich einen auf Werkplaner machen solange es bei der statischen Berechnung auf Papier bleibt..
Aber was passiert dann in der Ausführung? Wie schließen schiefe Rampenplatten an höhenversetzte Deckenplatten an? Wie ist der Bauablauf etc. Solche technischen Lösungen kann man sich dann zwar überlegen, aber da spart man niemandem etwas! Da wird es dann nämlich haarig und das sollte man dem Planer vom Werk überlassen. Zumal man die technischen Möglichkeiten nicht alle kennt. Man muss die Sache ja bis zur Errichtung übernehmen.. Der Prüfer hat dann den Salat mit den Plänen und der Baustelle. Am besten jeder macht was er gelernt hat und dann macht noch einer die Schnittstellenüberwachung. Sonst kriegt der Prüfer diese nämlich ab. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Badoo.
|
|
Du denkst ein wenig zu kompliziert ...
... denke ich .... Hast Du ein Projekt auf dem Tisch, kannst Du Dir natürlich Gedanken über die Ausführung der Wand machen, was am Ende die Vergabe in Bezug auf den Preis der Rohbauarbetien sagt, ist ein anderes Kapitel. Ich plane immer mit der kompletten Bewehrungsplanung, also Ortbeton, im Angebot und auch in der Statik. Es sei denn, zu dem Zeitpunkt ist schon klar, was als Vollfertigteil oder Halbfertigteil ausgeführt wird. Weil, das sind die Grundleistungen nach HOAI und in der Regel planen wir dann nicht die Vollfertigteile oder die Halfertigteile, die kommen dann vom Fertigteilwerk. Macht der AG dann bei mir die Minderleistung z.B. untere Bewehrung geltend, rechne ich das mit dem erhöhten Kommunkations und Abstimmungsaufwand gegen, was aber de Facto in 30 Jahren noch nie vorgekommen ist. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten