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Ein Hallo an die Stahlbauer,
wenn Ihr euch ein Profil ausdenkt, es dann mit verschiedenen Blechen verschweißt und letztlich als Biegestab bemesst, macht ihr dann lediglich die üblichen Nachweise wie Spannung Schub usw. ? Wann wird die Schweißnahtbemessung maßgebend / wann gebt ihr sie aus ? |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Ich bin kein Stahlbauer und habe auch in der Praxis noch kein geschweißtes Profil nachgewiesen, deshalb unter Vorbehalt.
Profilbemessung wie gehabt, elastisch-elastisch, einschließlich Kippen und Beulen. Damit sind die Blechdicken festgelegt. Die Schweißnahtdicke nicht dicker als notwendig. Schubspannungen an der Stelle zwischen Steg-und Flanschblech (Tau parallel) sowie die Spannungen infolge des Kontaktes zwischen Steg und Flansch (Sigma senkrecht) mit der Dicke der Kehlnähte ermitteln und daraus die Vergleichspannungen ermitteln. |
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Letzte Änderung: von Megapond.
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Das sehe ich exakt genauso! Schweißnähte sollten m.E. bei zusammengesetzten Querschnitten auf Schub (verursacht Tau parallel) IMMER nachgewiesen werden. Hingegen ist (wenn vorhanden) Sigma senkrecht in evtl. beiden Querrichtungen zu überlagern (Vergleichsspannung).
Danke für die fachkundige Meinung. Ich bin selbst kein Stahlbauer, bekomme aber manchmal etwas zur Prüfung. Fast niemand weist die Längsnähte nach... |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Aus dem Bauch heraus, könnte man sagen, man macht die Gesamtdicke der Kehlnähte so dick wie das Stegblech und kümmert sich gar nicht um einen Nachweis nach dem Motto, wird schon gehen.
Aber das wäre verschenktes Material, denn die Dicke des Stehblechs wird durch den Schub - und Beulnachweis bestimmt. Aber an den Kehlnähten sind die Verhältnisse anders und müssen in der Summe nicht so dick wie das Blech sein. |
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Naja ich kenne die Formel so:
Tau parallel = V*S/I*a bei durchgängigen Längsnähten.. Ich kann da nicht so pauschal erkennen warum man auf einen Nachweis offensichtlich verzichten könnte. Also mir ist da eigentlich fast nie was offensichtlich. Aber ich bin sicher kein Stahlbauer. |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Wenn man sich in "üblichen" Querschnittsgrößen bewegt, also alles was IPE, HEA, HEB so hergeben und aus welchen Gründen auch immer geschweißte 3-Blech-Querschnitte verwendet werden, kommt man i.d.R mit einlagig schweißbaren (aw <= 5mm) Schweißnahtdicken klar. Da die Stegbleche sich dann auch im Rahmen von t= 8 bis 15mm bewegen, sind die Schweißnähte i.d.R. nicht bemessungsrelevant bzw. es kommt nix dabei rum. Der erfahrene Stahlbau-Spezi weiß das und spart sich den Nachweis (Dreizeiler, bei mir im Studium hieß die von Badoo genannte Formel Q7-Formel). Ist aber immer situations- bzw. lastabhängig. Bei großen geschweißten Vollwandträgern hat man ganz andere Probleme als die Längsnähte zwischen Steg und Gurt. Megapond sprach noch von "Sigma senkrecht". Eigentlich nur relevant bei konzentrierten, großen Einzellasten, z.B. bei Kranbahnträgern. Aber auch da gibt's ganz andere Probleme als die Längsnähte zwischen Gurt und Steg. Vielleicht werden die Nachweise auch einfach "vergessen" oder "geschludert", weil, wie oben bereits geschrieben, i.d.R. nicht bemessungsrelevant.
@Megapond: Wieso die Bemessung EL-EL? Wenn der Querschnitt in QK1 oder 2 eingestuft werden kann, warum nicht EL-PL? Da wird Material verschwendet, wenn EL-EL bemessen wird. Ob die Schweißnaht 3 oder 5mm dick ist, ist dem Stahlbauer meiner Erfahrung nach ziemlich egal, da er beide als einlagige Naht geschweißt bekommt. Ein entspanntes WE wünscht Mitch Ich gehe mich jetzt betrinken. |
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