Willkommen,
Gast
|
|
|
|
Hallo liebe Kollegen,
ich habe hier den Nachweis einer Dachgeschossdecke für die Nutzungsänderung zu erbringen. Leider gibt es aber keine Bestandsstatik, sodass ich die angenommen Lasten von damals (es handelt es um ein ein MFH mit 2 WE aus dem Jahr 1950-1960) oder die eingebaute Bewehrung entnehmen kann. Kann mir jemand sagen welche Lasten für Dachgeschossendecken, für die keine Wohnraumnutzung vorgesehen waren, damals angenommen wurden bzw. wo ich diese Lastannahmen von damals einsehen kann, sodass ich die Nutzung unter Einhaltung der erlaubten Belastung einschränke und so argumentiere, dass die Decke als Wohnraum benutzt werden darf, jedoch dürfen die ständigen Lasten nicht um x und die Nutzlasten um y erhöht werden. Danke im Voraus. VG |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Der Ansatz ist schwierig.
Ich habe jüngst zwei solcher Aufgaben gehabt. In beiden Fällen ging es im Zuge eines Verkaufs um die Frage, ob der Dachboden für Wohnzwecke nutzbar sei oder nicht. Der Makler sagt natürlich "ja", der aufgeklärte Interessent geht dem nicht auf dem Leim und lässt sich das bestätigen. In beiden Fällen war das Ergebnis unterschiedlich, obwohl die Objekte recht ähnlich gestaltet waren, etwa aus der selben Zeit stammten und es für beide saubere Altstatiken gab. In einem Objekt waren Wohnnutzungslasten mit Trennwandzuschlag angegeben, in dem anderen lediglich "100 kp/m²" für leichte Staulasten. Zu beachten ist übrigens die ständige Last aus Bodenbelag. Die wird ja gerne mal vergessen, auch früher schon.
Folgende Benutzer bedankten sich: Mr.Statik
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Anhänge:
Folgende Benutzer bedankten sich: Mr.Statik, C30/37
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
ACHTUNG: Die 2,00 kN/qm galten nur für Dachböden von Büros !!!
Alle normalen Dachböden (Spitzböden) von Wohnhäusern wurden immer (soweit mir die Normen bekannt sind) mit 1,00 kN/qm nachgewiesen. Das in den 50/60 er Jahren mal ein Spitzboden mit 1,50 kN/qm gerechnet wurde, kommt vor, ist aber selten. Ich habe täglich mit solchen Nachkriegszeit-Statiken zu tun, zu 80 % wurden Dachböden mit ca. 0,6-1,0 kN/qm Estrich (3-4 cm) und 1,00 kN/qm Nutzlast gerechnet. Dann hast du im besten Falle 2,00 kN/qm zum Lastvergleich, das geht dann ganz knapp mit Trockenestrich und normaler 1,50 kN/qm Nutzlast. Das gehen die Prüfer idR so mit. Trennwände müssen dann selbsttätig abgelistet werden. Bei 1,0 + 0,6 kannst du eine Wohnnutzung vergessen. => Decke verstärken.
Folgende Benutzer bedankten sich: otti1701, mmue, Aaching, Mr.Statik
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
@Zemann, stimmt.
Aber unter 1. steht auch noch einmal Dachbodenräume mit 2,00. Letztlich muss muss doch auch unterschieden werden zwischen Spitzboden und Dachboden und der Größe. Wenn ein Spitzboden nur mit einer Leiter durch eine Luke erreichbar ist wurde wahrscheinlich 1,00 berücksichtigt. Wenn der Dachboden über ein vollwertiges Treppenhaus zu erreichen ist wird könnten auch 2,00 drin sein. Da es sich um ein MFH handelt, sieht es doch ganz gut aus. Allerdings ist auch bei 2,0 nur ein leichter Fußboden drin. Dann wird es mit dem Schallschutz eng.
Folgende Benutzer bedankten sich: Mr.Statik
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von HerrLehmann.
|
|
@Herr Lehmann:
Ich hatte noch nie bei einem Dachboden/Spitzboden 50/60 Jahre Wohnhaus mit Betondecke einen Lastansatz von 2,00 für Nutzlasten. Entweder 1,50 oder 1,00. Eine Treppe vs. Dachluke KANN ein Hinweis sein, muss aber nicht. Zu der Zeit hat man jedes Gramm Stahl gespart und nur 1,5 angesetzt, wenn man sicher später ausbauen konnte/wollte. Treppen wurden teilweise hochgeführt, damit man dort oben Wäsche aufhängen konnte. Wenn keine Statik vorhanden, würde ich als erstes die Decke im größten Raum feldmittig anstemmen lassen und die Bewehrung dort prüfen und rückrechnen. (Vermutlich BSt III-420 und B 225) Unbedingt den Stahl mit der alten Stahlspannung umrechnen, wenn man mit aktueller Software rechnet ! (oder halt per Hand ![]() Zu der Zeit wurde bei kleinen Gebäuden noch nicht so oft mit Stützbewehrung gerechnet. Wenn es schlüssig erscheint einen 2. Raum prüfen und oder an der schlimmsten Stelle die Stützbewehrung prüfen. Scannen hat da nicht weil Zweck, bei den dünnen Eisen sieht man auf dem Scan nicht viel. So kann man nur herausfinden, mit welcher Last gerechnet worden ist. Überbewehrt ist in diese Zeiten so gut wie keine Decke. Man benötigt „sichere Erkenntnisse“, alles andere ist Glaskugellesen. Mit der Norm alleine kommt man da nicht weiter.
Folgende Benutzer bedankten sich: mmue, Mr.Statik
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten