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Hallo zusammen,
man kennt sie ja, die typischen Treppengeländer: Flachstahl-Füllstäbe mit Ober- und Untergurt und darauf sitzt oberhalb dann alle ca. 1.30m ein Rundstahl ø12 mit einer Höhe bzw. Länge von 5-10cm, welches wiederum den eigentlichen Handlauf (Rundrohr) hält. Rechnet ihr immer die Holmlast in den Handlauf (=Rundrohr) und wieder weiter in die kleinen Rundstahlstäbe? Oder rechnet ihr die Holmlast erst in die eigentliche Absturzsicherung, also das Geländer? Die kleinen Rundstahlstäbe sind meiner Meinung nach kaum nachzuweisen, wenn ich eine Holmlast von 1kN/m ansetzen muss!? Wenn der Architekt den Handlauf wirklich nur als Handlauf "ansetzt" dann mag das klar sein, aber wenn der Handlauf oben auf dem Geländer sitzt, um die erf. Höhe für die Absturzsicherung zu erhalten, dann ist das meiner Meinung nach direkt am Handlauf nachzuweisen? Vielen Dank für eure Meinungen! |
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Last in den Handlauf, dann über die Pins in die Tragstiele. Alles dazwischen ist, auch Ober-/Untergurte ist "Füllwerk"....
Folgende Benutzer bedankten sich: madax
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Last an absturzsichernden Elementen ist bei </= 1,20 m über FFB anzusetzten.
Bei Brüstungen, Geländer, etc. die niedriger als die 1,20 sind, ist die Last an der OK des Geländers anzusetzten. Und Du hast recht, der "Standardhalter" mit Ø 12 mm ist bei den üblichen Abständen und 1,0 kN/m nicht nachweisbar. Hatte ich schon öfter, läuft dann meist auf größere Durchmesser raus. Selten kleinere Abstände. |
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Ja, die sind selten nachweisbar (Kragarm), Eventuell kann man noch was über die Stahlgüte machen?
Beste Grüße |
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Hallo madax,
ja du hast die Problematik erkannt. Viele nehmen sogar einfach einen Pin d= 10 mm und wenn ich dennen dann sage ich brauch min. d= 20 mm können die das einfach nicht glauben. Beim Nachweis ist allerdings die Holmlast mittig vom Handlauf anzusetzen, nicht Oberkante (wie soll das auch funktionieren) !!! Gruß witte |
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