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Hallo Liebe Kolleginen und Kollegen,
würde vielleicht jemand mir eine Vorlage für eine statische Berechnung einer Mobilfunkanlage geben ? Oder kennt jemand einen Link wo man sehen kann wie so etwas zu berechnen ist? Ich denke das Wichtige ist hier der Ansatz der Windlasten ansonsten wie man ein Einzelfundament berechnet mit den entsprechenden Schnittgrößen. |
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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Ich weiß nicht ob Eislasten bei Mobilfunkmasten noch ein Thema sind.
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Moin,
ich berechne so etwas regelmäßg. Du benötigst mindestens die Normen EN 1993-3-1 und EN 1993-3-2 und die nationalen Anhänge. Um weiter helfen zu können, stelle ich erst ein mal ein paar Fragen: Handelt es sich hier um einen Neubau? Ist die Mobilfunkanlage auf dem Dach eines Gebäudes oder ist ein freistehender Mast? Ist das Tragwerk ein Stahlrohrmast, ein Gittermast oder ein Spannbetonmast? Grüße Christoff
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.
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Diese Norm habe ich bei mir im Büro liegen:
- EN 1993-3-1 - EN 1993-3-2 - NA Es handelt sich um einen Neubau. Es handelt sich um einen freistehenden Mast. Es sollen 2 Masten sein: - Stahlrohrmast - Spannbetonmast Meine E-mail Adresse ist die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Moin,
dann ist noch die Normenreihe EN 13084 hilfreich. Du willst einen Spannbetonmast-Neubau berechnen? Sicher? Theorie 2. Ordnung und Spannbetonbemessung mit Relaxation und Wahl des Vorspannverfahrens, Auswahl des Litzentyps usw.? Ich habe Spannbetonmasten bis jetzt nur nachgerechnet, wenn da was umgebaut wurde. Bei einem Neubau sind eigentlich Komplett-Anbieter wie Fuchs-Europoles die erste Wahl. Der Stahlbaurohrmast wird ebenfalls nach Theorie 2. Ordnung berechnet. Wichtig sind hier die Anschlüsse (Rohrflansche, Verankerung im/auf dem Fundament. Beulnachweise nicht vergessen! Für beide Bauarten: Je nachdem wie schlank du planst, müssen vielleicht auch noch Querschwingungen untersucht werden. E-Mail ist raus. Grüße Christoff
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P.S.: Natürlich hat jeder Netzbetreiber noch seine eigenen Planungs- und Berechnungsrichtlinien, die auch eingehalten werden müssen. Die sollte dir dein Vertragspartner liefern können.
Christoff
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