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Gast
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Hallo Kollegen,
folgendes: ich habe eine StB-Flachdecke, hier ist laut DIN ein Achsabstand von 35mm zu gewährleisten. (Bei REI120) Meine eigentlich einfache Frage hierzu, zu welcher Lage muss ich dieses gewährleisten ? (Hab ja Bewehrung in jede Richtung) nehme ich die unterste also 1.Lage oder den Schwerpunkt von 1.Lage und 2.Lage ? (also Mitte zwischen X-Richtung und Y-Richtung). Hier steht nämlich nur "a der Achsabstand bezieht sich auf die untere Lage" ist damit die "unterste" gemeint oder ist damit gemeint, dass (wie durch Fußbodenaufbau ja der Fall) diese Grenze einfach nur "oben auf der Decke" nicht einzuhalten währe ? |
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Ich versteh die Frage nicht.
Es geht um die zugbeanspruchte Bewehrung innerhalb einer Decke, die untere Lage. Bei zweiachsigem Lastabtrag tragen beide Bewehrungslagen unten -> 1. Lage unten + 2.Lage unten. Der Achsabstand a bezieht sich auf die 1. Lage unten, nicht das gemeinsame Mittel aus 1./2. Lage. |
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Letzte Änderung: von rootpickel.
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Dankeschön, sie haben die Frage richtig verstanden, das war die Antwort die ich brauchte
![]() Ich war nur stutzig über die Begrifflichkeit "untere Lage" und nicht "unterste" bzw. 1.Lage, da man bei Unterzügen z.B. auch das am (also mittlere Achsabstand verwenden darf ) Dankeschön ![]() |
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