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Hallo,
die ZTV-Ing fordert bei Brücken, die ein 20 cm hohes Schrammbord aufweisen, keine weitere Absturzsicherung. Allerdings sollte man dann wohl um konsequent zu bleiben auch die Schrammbordbelastung gem. ZTV-Ing ansetzen und damit dürfte der Nachweis bei einer Stützwand wohl schwierig werden. Ich weiß auch nicht, ob der Parkplatz einer öffentlichen Verkehrsfläche zuzuordnen ist, d.h. zum Geltungsbereich der ZTV-Ing gehört. Gruß mmue
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Die Definition mit welcher Schrammbord Höhe bzw. mit welchen Abstand ein Nachweis auf Anprall nicht mehr erforderlich ist, würde mich auch intressieren. Habe da schon öfter gesucht und nie was wirklich Hieb- und Stichfestes gefunden.
Brückenbau hatte ich noch nicht, aber ich habe das so verstanden das hier immer ein Schrammbord vorzusehen ist. Die Standard Geländer RiZ-Ing sind nicht für Anprall ausgelegt, dienen jedoch als zusätzliche Sicherungsmaßnahme. Im Handlauf versteckt befindet sich ein Drahtseil. So wie ich das sehe ist hier das Geländer zwar "kaputt", Fahrzeuge werden jedoch durch ein nachgiebiges Bauwerk "abgefangen". |
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Letzte Änderung: von CD.
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Die 5 Stellplätze befinden sich auf einen Privatgrundstück.
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Der Parkplatz zählt ganz sicher nicht zum Geltungsbereich der ZTV-Ing, da die formal nur für Ingenieurbauwerke im Eigentum des Bundes zwingend anzuwenden ist, allerdings spricht nichts dagegen, die ZTV-Ing zu vereinbaren. Nach RiZ-Ing Kap 7 muss das Schrammbord auch nur 15 cm hoch sein, die 20 cm gelten nach RiZ-Ing Kap 6 für Wirtschaftswegbrücken (Traktoren haben größere Räder und können leichter auf die Kappe auffahren). Allerdings ist zu beachten, dass das Schrammbord auf Brücken parallel zur Fahrrichtung verläuft, wodurch es ein Auffahren auf die Kappe und das Durchbrechen durch das Geländer tatsächlich wirksam verhindern kann. Beim Parkplatz würde das Schrammbord allerdings rechtwinklig zur Fahrrichtung verlaufen, so dass ein Überfahren des Schrammbordes nicht mehr ausgeschlossen werden kann, z. B. wenn der Fahrer Gas und Bremse verwechselt und mit Vollgas auf das Schrammbord fährt. Dann fährt er durchaus auf, auch wenn das Auto schaden nimmt. IMHO bleibt im vorliegenden Fall nicht anderes übrig, als die Stützwand 50 cm über Gelände zu führen und für Anprall auszulegen. Die Anordnung eines Schrammbordes vor der Stützwand würde aber IMHO auch ohne Beschilderung den Ansatz einer Anpralllast gem. DIN EN 1991-7/NA, Tabelle NA.2-4.1, Zeile 7 rechtfertigen. In dem Fall würde ich das Schrammbord analog RiZ-Ing Flü 2 in Verbindung mit RiZ-Ing Kap 6 oder Kap 7 in einem Abstand von 50 cm vor der Stützwand anordnen. |
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Hallo,
Gilt soweit ich mich recht erinnere ab Geländerlängen von 20 m und mehr. Gruß mmue |
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Richtig, ein Schrammbord ist grundsätzlich anzuordnen, wobei sich die Höhe daraus ergibt, ob auf der Kappe eine passive Schutzeinrichtung angeordnet werden soll oder nicht. Wird eine passive Schutzeinrichtung angeordnet, ist das Schrammbord 7,5 cm hoch. Wird keine passive Schutzeinrichtung angeordnet, ist das Schrammbord 15 cm bzw. bei Wirtschaftswegbrücken 20 cm hoch. Das Stahlseil im Handlauf der Geländer wird ab einer Länge von >20 m angeordnet. |
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