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Hallo Liebe Kollegen,
Ich habe folgende Situation. Rissbreitennachweis einer ganz typischen Kellerwand ( 2,60 m hoch und 18 m Lang) eines MFH(siehe Anhang). Fugen werden alle 6 m geplant. Durch Schwinden entsteht Zwang in der Fuge zwischen Kellerwand und Sohlplatte. Zwang zwischen KW und Decke darüber wird erstmal nicht berücksichtigt. Ist das unter diesen Bedingungen eine Zugzwangbeanspruchung oder einfach Biegezwang. Bei Zugzwang kommt natürlich viel mehr Bewehrung raus. Welcher ist eigentlich der Unterschied zwischen Zug und Biegezwang. Hat das rein mit der Art der Beanspruchung zu tun? |
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Zwangsbeanspruchungen zwischen einer Kellerwand auf einer Sohle entstehen aus Abbindevorgängen (Hydratation), demnach ein innerer Zwang.
Biegezwang ergibt sich aus äußeren Vorgängen, z.B. Lasteinwirkungen -> Beispiel: Stütze mit hoher Last auf WU-Sohlplatte. Oder auch Biegebeanspruchungen aus Erddruck auf eine Kellerwand ![]() Insbesondere WU Kellerwände werden daher mindestens zweifach hinsichtlich Zwang bemessen - für die Vertikalbewehrung (Biegezwang) als auch die Vertteilerbewehrung aufgrund von Hydratation.
Folgende Benutzer bedankten sich: Ethan Winters
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Das ist nicht ganz korrekt.
Durch das Verkürzen der Wand infolge abfließender Hydratationswärme entsteht zentrischer Zwang.. Die Wand will sich auf ganzer Dicke verkürzen und kann nicht. Wie sich diese Zwangsbeanspruchung über die Höhe entwickelt, vor Allem, wenn es Fugen gibt, ist eine andere Frage. Die von Rootpickel genannten Biegebeanspruchungen sind keine Zwangsbeanspruchungen, sondern Lastbeanspruchungen. Biegezwang kann z. B. durch unterschiedliche Temperaturen auf beiden Seiten des Bauteils entstehen, wenn die entsprechende Verformung behindert wird.
Folgende Benutzer bedankten sich: galopp123, Ethan Winters
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Ja, es stimmt was die Vorredner erklären. Es gibt frühen und späten Zwang sowie inneren und äußeren Zwang. Grundsätzlich kann Zwang nur entstehen bei statisch unbestimmten Systemen. Das heißt letztlich, dass die Verformungen aufgrund der Zwangseinwirkung (z.B. Temperatur, Hydratation etc.) nicht frei entstehen können. Sie werden behindert und es kommt zu inneren Spannungen. Sollten diese nicht über die Höhe konstant sein (z.B. Einwirkung "Sonne" nur auf Oberseite Platte), muss es Biegung geben. Ein weiteres Beispiel kann sein, dass eine Bodenplatte sich an der Unterkante über Reibung festhält und aufschüsselt. Bodenplattenbetonierabschnitte (Festhaltepunkte der gehärteten Nachbarabschnitte) müssen beachtet werden! Analog verhält es sich mit Kelleraußenwänden (90 Grad gedrehte Bodenplatte).
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Wirklich Grundsätzlich? Theoretische Annahme: Stahlbetonplatte, ideell zwangsfrei gelagert, h.eff < h.ges Im Anhang soll unten der Gesamtquerschnitt und oben der Ersatzquerschnitt dargestellt sein. Druckstreben in grau, Bewehrung in blau. Auch hier kann ich planmäßig am ideell zwangsfrei gelagerten System über die Bewehrung die Rissbreite begrenzen, oder? Bzw. anders gefragt: Würdet ihr ohne Bewehrung Risse nach dem Abfließen der Hydratationswärme und Anfangsschwinden ausschließen? LG und einen guten Start in die Woche |
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Richtig ! * äußerer Zwang entsteht grundsätzlich nur bei statisch unbestimmten Systemen...
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Letzte Änderung: von Badoo.
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