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Hallo,
in DIN EN 1991-2:2010-12 werden unter Punkt 6.6.4 Windlasten aus Zugbetrieb auf Bahnsteigüberdachungen angegeben. Die Grafik zur Ermittlung der Windlasten endet bei einem Abstand von 6 m von Mitte Gleis zur Dachkante. Wenn die Dach weiter als 6 m entfernt ist, sind dann keine Windlasten anzusetzen? Viele Grüße Emil |
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Hallo,
NEIN, bedeutet lediglich, dass keine weiteren Untersuchungen vorliegen |
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Hallo Galapeter,
vielen Dank für deine Antwort. Damit ist aber meine Frage nicht beantwortet. Es muss einen Abstand geben, ab dem Windlasten nicht mehr anzusetzen sind. Dazu finde ich in der Norm keine Antwort. Viele Grüße Emil |
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Hallo,ich würde mich an dieser Stelle auf DIN EN 1991-2, 6.6.5 (2) beziehen. Dort geht es zwar um
aber das Prinzip ist ja das gleiche. Nach dem genannten Abschnitt sind für ag > 6 m die Werte für ag = 6 m anzusetzen. Aus meinem Verständnis von Bild 6.24 ist es auch durchaus verständlich, dass kein "Grenzabstand" definiert ist, für den die Windlast nicht mehr zu berücksichtigen ist. Die Kurven in Bild 6.24 sehen für mich stark aus wie logarithmische Funktionen, die bekanntermaßen zwar nahe an 0 kommen ober eben nie 0 werden. Ingenieurmäßige Ansätze gelten natürlich weiterhin. Ein Dach, das 100 m von der Gleisachse entfernt ist, würde ich dann doch auch nicht mehr berücksichtigen. Ergänzung: Ansonsten noch in der DB-Richlinie 813 - Personenbahnhöfe planen - nachsehen. In Modul 813.0203 - Bahnsteigüberdachungen konstruieren und bemessen - könnten etwas stehen. Selbst nachsehen kann ich leider nicht, da mir diese nicht vorliegt. |
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Letzte Änderung: von saibot2107.
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Hallo,
man könnte das Bild 6.24 auch so verstehen, dass bei einem Abstand von 6 m die Windlast so gering wird (je nach Zuggeschwindigkeit 0,04-0,10 kN/m2) dass sie bei noch größeren Abständen (in meinem Fall 7 m bis zum Dachrand) vernachlässigbar klein ist und demzufolge nicht mehr angesetzt werden muss. So würde ich das interpretieren, sicher bin ich aber nicht. Viele Grüße Emil |
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