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Hallo,
2-geschossige Reihenhäuser Bruttogrundfläche ca. 660 m2. => Gebäudeklasse 3 In der LBO § 70 Abs. 2: Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 ....prüft die Bauaufsichtsbehörde die bautechnischen Nachweise nicht In der Erklärung des Tragwerksplaners im Bauantrag zum Kriterienkatalog rutscht die GK 3 unter Pkt. III in § 70 Abs. 3 (LBO). Die Statik muss geprüft werden, wenn 1 Kriterium mit Nein beantwortet wird. In den Erläuterungen zum Kriterienkatalog (s.u.) sind Beispiele zur Nichterfüllung aufgelistet. Ich erfülle nicht unter: 1. Gründung als elastisch gebettete Bodenplatte 5. Geschossdecke - FEM Berechnung, keine starre Lagerung sondern Federn - FEM-Berechnung, Nachweis der Linienlasten aus dem OG und der Dachkonstruktion nicht nach einfachen Methoden Frage: Sind diese Erläuterungen von 2009 allgemeiner Stand, bindend bzw. noch zeitgemäß ? Eine gebettete Bodenplatte und eine FEM-Decke sind doch nicht ungewöhnlich und bei Einfamilienhäusern auch üblich. Kennt jemand genauere Auslegungen ? Oder gibt es Interpretationsspielraum ? Grüße www.aik-sh.de/wp-content/uploads/Erlaeut...and_04_Juni_2012.pdf |
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hi,
die kriterien sind hart. eine andere frage, die sich mir aufdrängt, weil letztens ein kollege nettes dazu gesagt hat: ist das bauvorhaben unabhängig vom kriterienkatalog prüfbefreit, wenn ein "fremder statiker mit fremden kammereintrag" tätig wird? mir war das neu, ich dachte, sowas gibt´s nur noch in hessen? grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Wer die Statik eines EFH nicht anders als durch FEM bewältigen kann, gehört bestraft.
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ohne worte
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Guten Morgen,
in den Erläuterungen der Kriterienkataloge für Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt steht: EDIT: ich seh grad das steht ja für schleswig-H. genauso drin: "Werden Rechenprogramme (Stabwerksprogramme, FEM-Programme für Platten oder Scheibentragwerke) angewendet, so muss die Bemessung wesentlicher Bauteile, bzw. Bemessungsschnittgrößen durch einfache Vergleichsrechnungen kontrolliert und dokumentiert werden." Ich mach das immer so: Macht bei einem Projekt, das von der Gebäudeklasse her nicht prüfpflichtig wäre, das Rechnen von Geschossdecken etc. mit FEM wirklich Sinn bzw. einen Mehrwert (@megapond: Ich denke, sowas Ähnliches hattest du wohl mit deinem Kommentar gemeint, oder ![]() Diese Vorgehensweise ist sogar manchmal ganz erhellend um die Ergebnisse von FEM-Rechnungen in einem rechten Maß einzuordnen - denn kleine bis mittlere Unterschiede gibts da fast immer. Um das Problem der Prüfpflicht zumindest bei FEM-Decken zu umgehen, fand ich das alte Frilo-Programm "Durchlaufplatten" immer ganz praktisch. Dort konnte man rechteckige Plattensysteme komfortabel anordnen, und die wurden einfach nach Pieper-Martens etc. gerechnet und waren damit nicht prüfpflichtig. Leider gibts ein vergleichbares Programm bei Harzer, mbaec etc. nicht, und nur wegen dem Programm steig ich nicht auf Frilo um ![]() Gruß mcberg |
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Letzte Änderung: von mcberg.
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