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LPH6 - Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung 19 Okt 2021 19:57 #72481

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Hallo liebes Forum 

Ich wurde zur Abgabe eines Angebotes für die Tragwerksplanung eines Mehrfamilienhauses angefragt. Der Auftraggeber wünscht, dass ich auch die LPH6 anbiete. Da ich bis jetzt immer nur bis LPH5 angeboten und bearbeitet habe, frage ich mich, was dies jetzt für mich bedeutet. Insbesondere der nachfolgende Absatz bereitet mir Kopfschmerzen: 

Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks

Kann mich da jemand aufklären, was das genau bedeutet? Muss ich Teile des LVs selbst erstellen oder gebe ich nur die Massenermittlung und ein paar Stichworte zu Herstellungsverfahren etc. dazu und die Objektplanung erstellt das endgültige Dokument? 

Besten Dank für eure Antworten!

Viele Grüße, Kilo
 

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LPH6 - Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung 19 Okt 2021 20:30 #72482

gebe ich nur die Massenermittlung und ein paar Stichworte zu Herstellungsverfahren etc. dazu und die Objektplanung erstellt das endgültige Dokument? 

ja, so ähnlich.

Die LPH 6 folgt aber auf die erbrachte LPH5
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LPH6 - Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung 19 Okt 2021 20:45 #72483

  • Kilo Newton
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Ok, verstanden… die Sprache des Ingenieurs ist die Zeichnung 

Und wenn eine vorgezogene LPH6 verlangt wird, wird nachverhandelt?

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LPH6 - Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung 20 Okt 2021 21:29 #72497

eigentlich ja.
AHO heft 3 (4. auflage) gibt dafür keinen startwert an, weist aber auf die erforderliche genauigkeit hin: 10-20% in LPh 3.
das kann daher keine sonderlich billige besondere leistung sein.
10% - das ist nur mit tabellarischer schätzung aller relevanten bauteile nicht ohne zusätzlichen statischen rechenaufwand und a bissi denksport machbar und wesentlich genauer, als die anforderung an die kostenschätzung des architekten (rund 30%).
ob man das so exzessiv machen will, muss man sich, jedenfalls dann, wenn das bauwerk ein solitär ist, überlegen: nicht wegen der arbeit/honorierung, sondern wegen der haftung.
 
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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