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Leichtwandzuschlag bei Holzbalkendecke 21 Sep 2021 13:35 #72258

Hallo Ihr,
bei einer Holzbalkendecke mit Leichtwänden <= 3,00 kN/m habe ich einen Leichtwandzuschlag von 0,80 kN/m² angesetzt.
Jetzt fordert der Prüfingenieur einen einzelnachweis der parallel zur Spannrichtung stehenden Wände.
Gemäß DIN EN 1991-1-1 muss dieses bei Leichtwänden <= 5,00 kN/m untersucht werden.
Gilt dieses auch für Wände <= 3,0 kN/m?
Gruß Tomit
 

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Leichtwandzuschlag bei Holzbalkendecke 21 Sep 2021 15:30 #72259

Hallo Tomit,

so steht es im NA und hier gilt vor allem der rote Satz, dort steht nichts von einer Last. Die vorher erwähnte Last von bis zu 5,0 kN/m beinhaltet ja auch die 3 kN/m Statt eines genauen Nachweises darf der Einfluss leichter unbelasteter Trennwände bis zu einer Höchstlast von 5 kN/m Wandlänge durch einen gleichmäßig verteilten Zuschlag zur Nutzlast (Trennwandzuschlag) berücksichtigt werden. Ausgenommen sind Wände, die parallel zu den Balken von Decken ohne ausreichende Querverteilung stehen.

Gruß Stefan

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Leichtwandzuschlag bei Holzbalkendecke 21 Sep 2021 15:33 #72260

Hallo,

m.E. gibt der Text in DIN EN 1991-1-1/NA es nicht her, dass der PI solche Nachweise fordern kann.

Aber: Der PI ist nicht grundsätzlich an alles gebunden, was in Normen steht. Er kann in begründeten Fällen auch Nachweise fordern, die nicht in der Normung stehen. 3 kN/m sind für Balken keine zu vernachlässigende Größe, zumal wenn die Wand parallel oder sogar direkt auf dem Balken steht. Ich vermute mal, dass die tatsächliche Last aus den Leichtwänden für einzelne Balken deutlich höher ist, als das was per sog. Leichtwandzuschlag errechnet wird. Und somit hätte der PI schon einen Grund, entspr. Nachweise zu fordern.

Nur am Rande: Hatte vor vielen, vielen Jahren mal eine ähnliche Diskussion mit meinem damaligen Chef, als ich mich auf den Text der Norm berufen habe und er mir riet, doch mal nachzurechnen, was tatsächlich auf den Balken einwirkt. Kurzum, er hatte natürlich recht.

@StatikHeld: Es fehlt in deinem roten Text die Angabe von "mit einer Last von mehr als 3 kN/m". Insofern war die Frage schon berechtigt

Gruß
mmue

 

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Letzte Änderung: von mmue.

Leichtwandzuschlag bei Holzbalkendecke 22 Sep 2021 06:28 #72265

Danke für die Antworten. Leider nicht die, die ich erhofft habe.
In der DIN 1055 gab es expliziet diesen Hinweis, dass der Nachweis für Wände <= 3,0 kN/m nicht gilt.
Gruß Tomit

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Leichtwandzuschlag bei Holzbalkendecke 22 Sep 2021 07:21 #72269

finde die regelungen bei euch in deutschland eigentlich sehr positiv was holzbalkendecken betrifft...siehe bild unten...da hat man die möglichkeit bei decken ohne querv. trotzdem der trennwandzuschlag anzusetzen...weil die 3kN/m erreicht man bei normalen holzständerwänden mit "normalen" geschosshöhen ohnehin nicht.

bei uns in AUT gibt es keine nationalen regelungen dazu...da dürfte ich (gemäß EN 1991-1-1, 6.3.1.2(8)) den trennwandzuschlag bei holzbalkendecken garnicht ansetzen und alle wände als einzelllasten/linienlasten auf die balken ansetzen/verteilen....wenn ich das aus der EN korrekt interpretiere.....

lg
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Letzte Änderung: von statik_xx.

Leichtwandzuschlag bei Holzbalkendecke 29 Okt 2021 22:29 #72583

Hallo

zunächst gilt der Ingenieurssachverstand.
Trennwand 1,5 kN/m direkt auf Balken ist natürlich eine höhere Last als zb. 0,80 kN/m² x 0,8m.
Oder Trennwand in der Mitte von zwei Balken mit 2,5 kN/m.
Dazu kommt auch noch der Ausnutzungsgrad, ist der fast bei 1,00, ist es offensichtlich eine gennaue
Lastanordnung, für die Balken in Frage, zu rechnen.
UND:
DIN EN 1991-1-1/NA, NCL zu 6.3.1.2 (8)
"... Ausgenommen sind Wände, die parallel zu den Balken von Decken ohne ausreichende Querverteilung
stehen."
Das heißt, ein Trennwandzuschlag, ist eh nicht erlaubt

Vorausschauenderweise sollte bei den Lastannahmern für die anderen Balken ein Trennwandzuschlag
nicht ausgeschlossen werden.

Also es ist erforderlich und kein Problem einen kurzen Nachweis wie gefordert zu erbringen.

Wie es auch der Ingenieurssachverstand und Service für den Bauherrn es erfordert, Fensterstürze,
Garagenstürze und ähnliche Durchlaufträgern, zusätzlich die Feldmomente und Bemessung auch für einen 
Einfeldträger zu berechnen und durchzuführen.
Das ermöglicht es dem Bauherrn später mal ein größeres Fenster / Garagentor ..... ohne Problem zu installieren.

Normen haben zwar einen Gesetzescharakter, sind aber keine Gesetze.
In jeder Norm steht es irgendwo immer umschrieben, ungünstigste Lastanordnung, Ingenieurssachverstand .....

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Letzte Änderung: von Jörg.
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