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DIN 4123 Unterfangungen 16 Sep 2021 10:49 #72188

Hallo Freunde,

Ich brauche dringend euren Rat. Es handelt sich um ein Baugrube die an eine Bestandsgebäude (eingeschossig) grenzt. Die Unterkante der Baugrubensohle ist auf dem selben Niveau der Gründung des Bestandsgebäudes. Das Bauamt hat deswegen die Baustelle stillgelegt.
Das Bauamt ist in der Ansicht dass die Ausführung nicht nach DIN 4123 erfolgt ist und das nun das Bestandgebäude Absturzgefährdet ist.
Auszug aus DIN 4123: 2013-04, Abschnitt 7.2 Bodenaushubgrenzen
Ein Gebäude darf nicht ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen bis zu seiner Fundamentunterkante oder tiefer freigeschachtet werden. Wenn seine Standsicherheit nicht durch andere Maßnahmen sichergestellt wird, kann die Geländebruchsicherheit der bestehenden Fundamente durch einen Erdblock nach Bild 1 gewahrt werden. Im Einzelnen sind folgende Aushubgrenzen zu beachten:
a) die Bermenoberfläche muss mindestens 0,50 m über der Gründungsebene des vorhandenen Fundaments und darf nicht tiefer als der Kellerfußboden des bestehenden Gebäudes liegen, sofern dieses einen herkömmlichen Keller oder einen Kriechkeller aufweist;
b) die Breite der Berme muss mindestens 2,00 m betragen;
c) der Erdblock darf neben der Berme nicht steiler als 1:2 geböscht sein;
d) der Höhenunterschied zwischen der vorhandenen Gründungsebene und der Aushubsohle darf nicht größer sein als 4,00 m.

Meiner Meinung nach ist eine Unterfangung dann erforderlich, wenn die angrenzenden Gebäude unterschiedliche Gründungstiefen haben. Wie seht ihr das ?

Ich bedanke mich im Voraus.


 

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Letzte Änderung: von Cihan2020.

DIN 4123 Unterfangungen 16 Sep 2021 10:53 #72189

Das Bauamt hat Recht. Die Unterfangung dient in dem Falle der Einhaltung der Grundbruchsicherheit.
Würde man das Gebäude auf ganzer Länge freigraben, im Grunde schon ab einer Freigrabungslänge von > 1.25m, wäre die Grundbruchsicherheit ohne Nachweis nicht mehr als gegeben ansetzbar.
Entsprechend ist abschnittsweise gem. DIN 4123 die vorh. Gründung zu unterfangen. Da diese Aufgrabung eine Lockerung auch für der Bestandsgründung = im Bereich der neuen Gründung unweigerlich mit sich bringt, füllt man z.B. mit Magerbeton auf und setzt seine neue Gründung darauf ab.
Folgende Benutzer bedankten sich: Cihan2020

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DIN 4123 Unterfangungen 16 Sep 2021 11:46 #72190

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Die Baugrube wurde bis zur Unterkante Gründung freigelegt und an dem selben Tag wieder mit Schotter befüllt. Im nachhinein wollte der Rohbauer die Frostschürze in Stichgrabenweise bis zur Unterkante Bestandsgründung betonieren und abtreppen. Müsste man da noch andere Maßnahmen treffen?

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DIN 4123 Unterfangungen 16 Sep 2021 11:48 #72191

Schotter?
nix am Bestand unterfangen?
nix Abschnitte?

Gibt es einen Schnitt Alt/neu im Bereich der Gründung?
 

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DIN 4123 Unterfangungen 16 Sep 2021 12:16 #72192

Zur Veranschaulichung habe ich eine Skizze beigefügt.
Anhänge:
Folgende Benutzer bedankten sich: beness

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DIN 4123 Unterfangungen 16 Sep 2021 12:28 #72193

Ok, eine Unterfangung der Bestandsgründung im eigentlichen Sinne ist hier nicht erforderlich, da sich die notwendige Tieferführung der neuen Gründung (wohl auch Streifen) abschnittsweise gestalten lässt. Also abschnittsweise (!!) vor dem Bestandsstreifen bis auf dessen Gründungsebene auf Breite des neuen Streifenfund. (z.B. 50cm) ausschachten und dann mit Magerbeton bis zur Höhe X unter OK-Rohsohle verfüllen. Die restliche Höhe dann durchgängig als ordentliches Streifenfundament (bewehrt) ausführen.

X ist in Abhängigkeit von der Höhe/Einbindetiefe der Bestandsgründung zu sehen. Bei 80cm würde ich z.B. für 40cm ansetzen. Dann sollte der Grundbruch gut weg sein und man hat Höhe für einen schönen Streifen.

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