Willkommen,
Gast
|
|
|
|
Hallo,
eine Schraube M12, 8.8 soll in einem Sackloch verschraubt werden. Die Schraube wird auf Biegung und Zug beansprucht. Die Mindest-Einschraubtiefe kann nach DIN EN 1993-1-8/NA:2010-12 in Abhängigkeit vom Schraubenwerkstoff und vom Material der Stahlplatte bestimmt werden. Dies gilt m. E. dann, wenn die Zugspannung in der Schraube voll ausgenutzt ist. Frage 1: Kann in der Formel der Norm anstelle der Grenz-Zugspannung der Schraube die tatsächliche Spannung eingesetzt werden? Frage 2: Muss unabhängig von der Ausnutzung ein Mindestwert der Einschraubtiefe eingehalten werden? Viele Grüße Emil |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ahoi,
zu Frage 1 und 2: keine Ahnung. Der Nachweis gemäß zitierter Norm liegt i.d.R. sehr auf der sicheren Seite. Früher hieß es meines Wissens: Mindesteinschraubtiefe >= 0,8*Schraubendurchmesser. Mit o.g. Norm bist du bei 1,03-1,35 x Schraubendurchmesser für übliche Stahl- und Schraubengüten. "Genauer" geht es wohl mit in o.g. Norm in Anmerkung 1 zitierter VDI-Richtlinie 2230. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Vielleicht findest Du hier eine Antwort...
www.ing-hanke.de/know-how/mindesteinschr...ch-vdi-2230-blatt-1/ |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Griaß'eng,
eine lineare Abminderung der Einbindelänge über das Spannungsverhältnis der Zuggräfte sollte ok sein. Steht nicht explizit in der Norm ist aber ingenieurmäßige Anwendung, wurde auch von Prüfern schon so abgesegnet. Mindestens jedoch 5 Gewindegänge (erf. 3 und +1 +1 für die Anfang und Endwindung Jedoch ist bei geringen Einbindelängen die Montagefähigkeit abzustimmen. Wie Begrenzung der unplanmäßigen Vorspannung und zusätzliche Sicherungsmaßnahme gegen lockern der Schrauben vorsehen (z.B.: Schraubensicherungslack). Werden Deine Schrauben tatsächlich auch auf Biegung beansprucht? Oder meinst Du Scherbeanspuchung? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
hi Omega,
zu 1: nein f.uk und f.ubk sind fix in der Formel zu 2: ja, wenn es Stahlbau ist. Die Mindesteinschraubtiefe soll sicherstellen dass die Schraube das schwächste Glied der Verbindung ist und nicht das geschnittene Gewinde im Basismaterial. Somit kann sich die Verbindung notfalls elastisch/plastisch verformen ohne ganz zu Versagen. Bei zu geringer Einschraubtiefe wird das Gewinde im üblicherweise schwächeren Basismaterial relativ "spröde" abstreifen. Weiterhin: Eine Schraube in einem begrenzten "Sackloch" ist eine heikle Angelegenheit. Wenn Du bei Montage nicht daneben stehst können auch durchaus zu kurze Schrauben, zusätzliche Zwischenlagen, dickere U-Scheiben usw. verwendet werden. Von außen sichtbar auf dem Schraubenkopf ist dann M12-8.8 => "hält" .....und tatsächlich sind nur 3 Gewindegänge in S235 vorhanden die vom Monteur mit den dicken Oberarmen schon durch handfestes Vorspannen überdreht sind. Wenn Biegung eingeleitet werden soll würde ich nicht unter 2xD gehen Grüße Ernst |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
EC3-NA Zitat:
"NCI zu 3.5 Schraubverbindungen mit Sackloch Die folgenden Regelungen gelten für Gewindeteile ≤ M100. Bei Schraubverbindungen — z. B. Gewindestangen und Sacklochverbindungen — reicht die Einschraubtiefe aus, wenn das Verhältnis ξ der Einschraubtiefe zum Durchmesser des Außengewindes mindestens folgenden Wert erreicht ξ = (600/fu,k) · (0,3+0,4fu,b,k/500) und wenn fu,k ≤ fu,b,k erfüllt ist. Dabei ist fu,k der charakteristische Wert der Zugfestigkeit des Bauteils mit Innengewinde in N/mm²; fu,b,k der charakteristische Wert der Zugfestigkeit des Bauteils mit Außengewinde in N/mm². ANMERKUNG 1 Eine genauere Ermittlung der Einschraubtiefe bei Sacklochverbindungen (z. B. Einschraubtiefe für Rundstäbe mit Gewinde) erfolgt nach der VDI-Richtlinie 2230. ANMERKUNG 2 Sacklochverbindungen dürfen nur mit speziellem Nachweis (Verfahrensprüfung) planmäßig vorge-spannt werden. Bei Schraubverbindungen gelten die Regeln für Schraubenverbindungen im Übrigen sinngemäß" |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten