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Betonstürze 01 Sep 2021 14:01 #72102

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gerade hatte ich eine Unterhaltung mit einem Bauunternehmer.
Der Bauunternehmer sagte mir, er hätte von einem Gutachter zuhören bekommen, das man bei einem Umbau eines Bestandsgebäudes nur Betonstürze verwenden darf. Ziegel- oder KASA-Stürze dürfen nur bei einem Neubau verwendet werden. Davon habe ich noch nie gehört.
Nun zur Frage: Ist das so ???

Viele Grüße
Otti1701

 

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Betonstürze 01 Sep 2021 16:14 #72103

Hallo,

bei Ziegel- bzw. KASA-Stürzen ist das Mauerwerk oberhalb des Fertigteils die Druckzone des Sturzes und somit Bestandteil des tragenden Sturzes. Daher muss vollfugig gemauert werden.

Einige Prüfingenieure und offenbar auch der von dir zitierte Gutachter sind der Meinung, dass beim Umbau (d.h. z.B. einem neuen Türdurchbruch) keine einwandfreie Ausführung des Sturzmauerwerks gewährleistet sei (jedenfalls nicht im Sinne der Zulassung). Das ist nachvollziehbar, weil aus Kostengründen der Abbruch für die neue Öffnung oftmals nur minimal größer gemacht wird als die lichte Öffnung + FT-Sturz und der Raum zwischen Sturz und altem Mauerwerk faktisch nur von außen verfugt wird. Damit ist natürlich die Zulassung nicht erfüllt.

Vermutlich hätte der Gutachter gegen ein neues Mauerwerk oberhalb des FT in statisch erforderlicher Höhe nichts einzuwenden.

Gruß
mmue
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Betonstürze 02 Sep 2021 10:00 #72108

...Ziegel- oder KASA-Stürze dürfen nur bei einem Neubau verwendet werden.
Flachstürze tragen in Verbindung mit dem darüberliegenden Mauerwerk die Lasten nach nach dem Bogen-Zugband-Modell ab.
Auch wenn die nachträgliche Öffnung vollfugig ausgemauert wird, ist zunächst keine Auflast aus den abzufangenden Bauteilen vorhanden.
Erst wenn diese Teile nachgeben, wird sich das gewünschte Tragsystem einstellen, aber das kann zu Rissen führen.

Theretisch müsste man beim Einbau des Flachsturzes einen Eigenspannungszustand erzwingen, damit solche Risse vermieden werden.

Praktisch gelingt das bei biegebeanspruchten Abfangeträgern,
für ein Zugband-System kenne ich keine ausgeführte Lösung.

Man muss sich den konkreten Fall anschauen, in wieweit kleine nachträgliche Risse schädlich sind.
Dass Flachstürze generell verboten sein sollen, ist mir nicht bekannt.

es
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Letzte Änderung: von prostab.

Betonstürze 03 Sep 2021 00:55 #72111

Mir ist das Berechungsprinzip schon klar. 
Was mir Sorgen bereitet ist folgendes:
Ich schreibe in den Pos.-Plan immer rein: Alle nicht nachgewiesenen MW-Öffnungen werden mit  Ziegelstürzen bzw. KASA-Stürzen überdeckt.
Es handelt sich dabei immer 76er bis max. 101er Öffnungen mitten in der Wand und ich möchte nicht, dass mir ein Gutachter und sein befreundeter Rechtsanwalt, die Sache um die Ohren haut.
Wir sollen wirtschaftliche Statiken abliefern und wenn ich denn einer 76er Öffnung mit einem Betonsturz überdenken lassen, muss ich das dem Bauherrn ggf. verkaufen. 
Über dem Sturz bildet sich ein 60° Lastdreieck aus, mehr belastet den Sturz doch sowieso nicht (Gewölbewirkung).
Früher hat man ein Kantholz als Sturz genommen, von beiden Seiten mit Streckmetall bzw. Ziegeldraht überdeckt und dann geputzt und gut war.
Aber früher war früher und heute ist heute.
Trotzdem danke für die Antworten.
Otti1701 

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Betonstürze 03 Sep 2021 01:01 #72112

Vollfugig vermauert? Wie läuft das denn mit Plansteinen und kleben. Da habe ich gar keinen Mörtel als Stoßfuge, sondern die Steine stoßen knirsch voreinander, wenn der Maurer es richtig macht. Wenn der Maurer es nicht richtig macht, habe habe ich immer etwas Luft in der Stoßfuge.

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Betonstürze 03 Sep 2021 05:52 #72113

Es handelt sich dabei immer 76er bis max. 101er Öffnungen mitten in der Wand und ich möchte nicht, dass mir ein Gutachter und sein befreundeter Rechtsanwalt, die Sache um die Ohren haut.
Wir sollen wirtschaftliche Statiken abliefern und wenn ich denn einer 76er Öffnung mit einem Betonsturz überdenken lassen, muss ich das dem Bauherrn ggf. verkaufen. 

Über dem Sturz bildet sich ein 60° Lastdreieck aus, mehr belastet den Sturz doch sowieso nicht (Gewölbewirkung).
Früher hat man ein Kantholz als Sturz genommen, von beiden Seiten mit Streckmetall bzw. Ziegeldraht überdeckt und dann geputzt und gut war.
Aber früher war früher und heute ist heute.

 

Bei Wanddurchbrüchen z.B. sind Risse durch Lastumlagerungen nie auszuschließen. Da mag man alles mögliche mit in die Berechnungen einbeziehen, man wird das nie ausklammern können. Die Risse können schon im Bauzustand eintreten, wären also auch nicht durch einen supertoll gerechneten Sturz vermeidbar. Also mögliche Risse via Vorwort und Positionsplan kommunizieren.

Stahlbetonbalken kenne ich als nachträglich herzustellender Türsturz eigentlich nicht. Flachstürze nachträglich sind mir auch noch nicht untergekommen. Dann doch eher Stahlträger. Ist eigentlich Standart. Doof nur, wenn man eine Holzbalkdecke hat die parallel zur Wand spannt und darüber noch Wände sind. Wohlmöglich sogar mit Träger direkt unter der Decke.. Dann wird es interessant. Das Geld steckt dann deutlich in der temporären Abfangung und nicht im Träger selbst.

Egal was man macht, es kann immer jemand mit Bedenken daherkommen. Wenn man die ganzen Bedenken ernst nehmen und addieren würde, wäre Bauen nicht mehr möglich.



 

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