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Nutzlasten aus dem Zeitraum um 1950 - Einzellast als Nutzlast 02 Jul 2021 15:36 #71672

Hallo,

weiß jemand, ob im Zeitraum um 1950  Einzellasten als Nutzlasten auf Decken angesetzt wurden?
Gemäß EN 1991-1-1 wird bspw. für Werkstätten mit leichtem Betrieb ein qk von 5 kN/m² gefordert und zusätzlich eine Einzellast Qk von 4 kN. Die älteste Norm die ich gefunden habe (die frei zugänglich ist) war die DIN 1055-3:1971-06 nach der für Werkstätten als lotrechte Verkehrslast 7,5 kN/m² angesetzt werden musste, jedoch gibt es hier keine Angaben über eine Einzellast, die ebenfalls angesetzt werden soll. Lediglich, dass bis zu einer Verkehrslast von 1,5 kN/m² bzw. 2 kN/m² eine Einzellast von 3 kN nicht nachgewiesen werden muss.

Hintergrund der Frage ist, dass ich eine leichte Treppenkonstruktion aus Holz auf einer Bestandsdecke errichten will, ohne diese in das KG durchstützen zu müssen und diese "Reserve" (falls sie angesetzt wurde) auszunutzen.

Über die Decke ist nur leider nichts bekannt bis auf die Dicke, da es quasi keine Bestandsunterlagen gibt, weshalb das nachrechnen nur mit vielen Annahmen verbunden und deshalb ungenau wäre. Da es sich hier um meine Bachelorarbeit handelt kann ich leider keine Baustoffuntersuchung beauftragen um genauere Angaben zur Decke zu bekommen.

Weiß jemand etwas darüber, ob solche Lasten angesetzt werden mussten zu dieser Zeit? Und falls ja, in welcher Höhe?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Lukas
 

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Nutzlasten aus dem Zeitraum um 1950 - Einzellast als Nutzlast 02 Jul 2021 17:58 #71674

Hallo,

Bargmann: Historische Bautabellen.
Sollte in eurer Bibliothek stehen. Ich denke aber, dass du über die anzusetzenden Einzellasten auch dort wenig finden wirst.

Versuch:
FEM-Rechung für die neue Belastungssituation und damit erf. as(neu)-Werte in beiden Richtungen ermitteln, dann erf as(alt) für die alte (vermutlich) anzusetzende Belastung von mind. 7.5 kN/m2 als einachsig gespannten ggf. auch über mehrerre Felder durchlaufenden Plattenstreifen ermitteln, Querbewehrung erf as,q(alt) von 20% der v.g. Hauptbewehrung berechnen und die erf. Bewehrung alt - neu miteinander vergleichen. Vielleicht passt es ja.

Gruß
mmue
 

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Nutzlasten aus dem Zeitraum um 1950 - Einzellast als Nutzlast 02 Jul 2021 19:54 #71675

Wenn Sie nicht wissen, für welche Nutzung die Decke 1950 bemessen wurde, oder nicht wissen, wie die Decke bewehrt wurde, helfen die damals gültigen Lastannahmen auch nicht weiter.
Ich gehe mal davon aus, dass sich die damaligen Lastannahmen nicht sehr von den derzeitigen unterscheiden. Vielleicht finde ich noch so eine alte Schwarte, wo es drin steht. 
Eine Stahlbetondecke wird in den seltensten Fällen auf Einzellasten untersucht, außer es handelt sich um eine Deckenkonstruktion,  bei der die Lasten nicht quer verteilt werden können. 1950 hat kein Mensch eine monolithische Decke zusätzlich auf Einzellasten untersucht. 
Falls Ihnen die Nutzung bekannt ist und Sie davon ausgehen können, dass die Decke dafür berechnet wurde, können Sie davon ausgehen, dass bei einer Neuberechnung nichts anderes herauskommt. Die Decke kann als einachsig oder als zweiachsig berechnet worden sein. Modellieren Sie die Decke wie damals üblich, als Stab oder mit den Tafeln nach Marcus. Somit sind zwei Varianten zu rechnen. Im zweiten Schritt rechnen Sie die Decke mit den Einzellasten mit FEM und vergleichen die Ergebnisse mit den ersten Rechnungen. Zu beachten ist, dass damals ein Teil der Feldbewehrung am Auflager hochgebogen wurde. 
Als Betongüte, maximal B225, Stahl I mit einer Streckgrenze von 240 Mpa. 
Mehr als die Möglichkeit oder die absolute Unmöglichkeit kann man mit so einer Betrachtung aber nicht nachweisen. Besteht aber die Möglichkeit, lohnt sich dann vielleicht auch eine Bauzustandsuntersuchung. 
Und. Man hat genügend Stoff für so eine Arbeit. 

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Nutzlasten aus dem Zeitraum um 1950 - Einzellast als Nutzlast 02 Jul 2021 21:25 #71676

So.
Ich habe leider nur die DIN 1055-3 von 1951 gefunden. Dort steht sinngemäß drin, dass dle Lasten für Werkstätten und Fabriken im Einzelfall festzulegen sind. Zur Vereinheitlichung sind Laststufen, beginnend bei 750 kg/qm, 1000 kg/qm, usw. zu wählen. Wie schwere Einzellasten auf gleichmäßig verteilte Lasten umzurechnen sind, musste damals mit der "Baupolizei" abzustimmt werden. Da war die Welt noch in Ordnung. 
Man muss also hier im konkreten Fall wissen, welche Lasten wurden damals festgelegt und das geht nicht ohne (amtlich bestätigte) schriftliche Unterlagen. Somit hilft einem die Vorschrift null weiter. 
An und für sich müssen solche Decken beschildert werden, damals wie auch nach EC, wo auf den Schildern die zulässige Last draufsteht.
Aber auf Einzellasten, wie einen Dachbalken, wurden die Decken nicht bemessen. 

Heutzutage wird weder mit dem Nutzer (Bauherrn) nichts so richtig abgestimmt, noch mit der Baupolizei, die es nicht mehr gibt. Am besten man lässt die Leute, Wirtschaftsingenieure mit der Vertiefung Maschinenbau, in dem Glauben, sie könnten nur 750 Kilo auf den Quadratmeter stellen, auch wenn auf den übrigen Quadratmetern nichts steht. 
 

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