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Gast
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand Informationen geben. Mein Bauunternehmer hat für mein Einfamilienhaus eine tragende Bodenplatte (25 cm) aus Stahlfaserbeton (Faseranteil 30 kg/m³) ohne weitere Bewehrung hergestellt. Die beiden Entwässerungsrohre laufen quasi diagonal von einem Ende der Platte zum anderen. Diese Entwässerungsrohre sind in der Bodenplatte integriert, liegen also nicht unterhalb der Platte. Ist das überhaupt zulässig? Sicherlich entstehen hier lokale Schwächungen der Platte. Vielen Dank für die Antworten. B. Hass |
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Hallo,
Es ist durchaus üblich Entwässerungsrohre in einer Bodenplatte zu verlegen, allerdings bei einer Bodenplatte von d=25cm und bei Roren ca. DN 200 halte ich es für sehr gewagt. Die diagonal verlaufende Rohrleitung bildet ähnlich wie die Quinting (Kautschukrohre für eine sog. kontrollierte Rissbildung) eine Zwangrissstelle. Zudem wurde sicherlich übersehen dass quer zu der Rohrleitung eine entsprechend bemessene Zulagebewehrung einzubauen ist. Inwieweit zudem höher belastete Pfeiler oder Wandenden direkt auf dem Bodenplattenhohlraum liegen kann ich nicht beurteilen. Die übliche Konstruktion bei derartigen Bodenplatten ist,dass Rohrleitung in Magerbeton ummantelt unterhalb der Bodenplatte liegen, was schalungstechnisch ein höherer Aufwand ist. Im Hinblich auf die Gebrauchstauglichkeit würde ich entspr. VOB Bedenken gegen die Art der Ausführung anmelden und eine Abnahme diesés Bauteils ablehnen. MfG Andreas Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Hallo!
Ich kann die Meinung von Andreas im Wesentlichen nur unterstreichen. Ich befürchte sogar, dass die Platte in der beschriebenen Diagonalen bricht und damit erheblich an Tragfähigkeit verliert. Einen Einsturz des darauf befindlichen Bauwerkes halte ich für unwahrscheinlich, größere und vor allem auch sichtbare Schäden, die zur Einschränkung der Nutzungsfähigkeit führen, werden aber sicher auftreten. Wenn späterer ärger vermieden werden soll, empfehle ich dringend, den Rat von Andreas zu befolgen und die Abnahme des Bauteils abzulehnen. Ich hoffe dahingehend nur, dass Sie direkter Partner der bauausführenden Firma sind. Ansonsten haben Sie vielleicht keinen Einfluss auf die Abnahme. Sollte man Ihnen Schwierigkeiten machen, zögern Sie nicht, einen unabhängigen Fachmann zu Rate zu ziehen; das kann Ihnen trotz der Kosten viel Geld und ärger sparen! MfG Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Nun zur praktischen Seite. Angenommen, ich lehne die Abnahme der Bodenplatte ab. Dann gibt es wohl einen Baustopp. Wie kann man denn diese Bodenplatte reparieren, ohne gleich die gesamte Bodenplatte abzureissen und neu herzustellen? Vielleicht hat jemand Literaturhinweise. Vielen Dank im Voraus. mfg B.Hass |
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Richtig, da wird es wohl einen Baustop geben. Und sicher noch andere Streitereien. Aber doch lieber jetzt; später gäbe es noch mehr ärger!
Eine "Reparaturmöglichkeit" sehe ich nicht. Entweder Abriss und neu herstellen oder aber auf der vorh. Platte eine neue Platte legen. Dabei könnte die Tragfähigkeit der alten Platte berücksichtigt werden; allerdings wird das Bauwerk um neue Plattendicke höher! Gruß von Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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.... letzteres wird aller Wahrscheinlichkeit nach genehmigungsrechtlich nicht machbar sein, wenn die geplanten Geschosshöhen eingehalten werden sollen. Das Nullniveau ist auf eine bestimmte Meereshöhe festgelegt. Alternativ ist natürlich möglich die UG- Höhe um die aufbetonierte Bodenplattestärke zu reduzieren.
MfG IBTTaglang IBT • Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Sicherheits- und Gesundheitsschutz Andreas Taglang Überlingen/Bodensee www.IBT-Taglang.de |
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