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Sehr geehrte Kolleginen und Kollegen,
wisst ihr wo etwas dazu steht? Darf die Kohäsion der Erdreichs ansetzen bei der Bemessung einer Winkelstützmauer? Ich behaupte das ja der Boden kann austrocknen oder gefrieren ab ich nehme an diese Effekte sollten für eine Tiefe bis zu 1m reichen? Wie geht ihr damit um ? |
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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Hallo,
da der Rutschkeil im Hinterfüllungsbereich liegt, würde ich zur eigenen Sicherheit kohäsionslos rechnen Gruß Wolfgang
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Hallo,
im Hinterfüllungsbereich wird, wie Wolfgang schon schrieb, nichtbindiger Boden anzusetzen sein. Anders ist das Ding nicht herstellbar. In der Sohlfuge hast du aber den bindigen Boden auch mit Kohäsion, warum nicht. Da wird ja kein Bodenaustausch vorgesehen sein. Gruß mmue
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Wenn man aber das vorhanden Erdreich was man ausgegraben hat für die Herstellung der Winkelstützwand wieder einbaut im Hinterfüllungsbereich?
Den Ansatz der Kohäsion erzeugt eine viel kleiner Winkelstützmauer, und ohne Kohäsion ein viel größere. Damit meine ich dem Bergsporn. |
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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Köhäsiver Boden der aufgebrochen wurde, verliert m.W. aufgrund der nicht wieder herstellbaren Verdichtung (*) seine kohäsiven Eigenschaften. Es ist ja kein gewachsener Boden mehr. Kohäsion in der Sohlfuge bringt bezogen auf den Erddruck gar nichts. Es mindert sich dadurch eher noch der Sohlwiderstand. Das kann interessant für die Randspannung werden.
(*) Den LF "Verdichtungserddruck" sollte man unbedingt prüfen.
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DIN 1054:2010-12, Zu 3.3.6
darf die Kohäsion bei aufgechütteten bindigen Böden nur dann angesetzt werden, wenn sie ein Verdichtungsgrad von DPr ≥ 97% aufweisen. Da steht das! Grüße
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Letzte Änderung: von Jörg.
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