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Gast
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Hallo liebe Forenmitglieder,
vielen Dank für die Aufnahme! Ich bin gerade dabei meine Bachelorarbeit zu schreiben, in der ich die Umnutzung einer alten Halle (Bj. ca. 1890) zur Büronutzung planen soll. Da der Bestand nicht genügend Grundfläche bietet und die Halle ca. 8 m hoch ist, habe ich jetzt ein zweites Geschoss vorgesehen, das partiell in die bestehende Halle eingezogen werden soll. Um die Konstruktion leicht zu halten ist dies in Holzbauweise vorgesehen mit einer Holzbalkendecke auf Unterzügen und Stützen. Die Lastweiterleitung der Stützen in die Decke ist jetzt das, was mir sorgen bereitet. Die Bestandsdecke ist zum Teil Kappendecke aus der Erbauungszeit und teilweise Stahlbeton aus den 50ern. Stützen müssten auf beiden Flächen stehen. Mein Plan war bisher, den Fußboden im Bereich der Stützen abzubrechen und diese auf der Rohdecke (wie auch immer geartet) zu befestigen. Um Durchstanzprobleme zu vermeiden würde ich im Keller Stützen zur Lastweiterleitung direkt darunter anordnen. Die Lasteinleitung in die Bodenplatte des Kellers ist kein Problem, da dieser ungenutzt bleibt und ich einen Sockel betonieren kann, um die Fläche der Lasteinleitung zu vergrößern. Im Bereich der Stahlbetondecke vermute ich bisher, dass ich das so planen kann. Aber wie gehe ich im Bereich der Kappendecke damit um? versuchen Stützen genau über einem Stahlträger zu positionieren und dann diesen im KG auch mit einer Stütze direkt darunter versehen? Ich bin für jede Hilfe dankbar und freue mich über eure Antworten! Grüße L |
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Letzte Änderung: von L_esspunkt.
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Hallo,
Brand- und Schallschutz geklärt? Ja. Keinesfalls Stützen direkt auf die Kappendecke. Alternativ: Neue EG-Decke in Stahlbeton einziehen auf Stb- oder Stahlstützen, die die Lasten auf neue Stützen im KG abgeben (wie du beschrieben hast). Neue Fundamente im KG. Hast du eine Angabe für die vorh. Sohlplatte im KG? Die alten Sohlplatten waren, wenn sie nichttragend sind, nur um die 10 cm dick (wenn überhaupt). Die könntest du kaum als Gründung gebrauchen. Gruß mmue |
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Vielen Dank für die Antwort!
Brandschutz ist geklärt, die Bemessung des Tragwerks wollte ich dort über die Abbrandrate nachweisen. Schallschutzberechnung steht bisher noch aus, habe auf den Balken bisher OSB, MW-Trittschalldämmung und Trockenestrich vorgesehen. Hoffe ich komme dort um eine Schüttung o. Ä. herum um Masse in die Decke zu kriegen. Die Decke austauschen fände ich auch eleganter, aber die Mehrkosten sind schwer zu rechtfertigen, da es sich nur um zwei Stützen auf der Kappendecke handelt. Außerdem ist sie in gutem Zustand ohne Risse oder Korrosion der Stahlträger im Auflagerbereich. Das Vorgehen wäre dort dann also, die Decke bis auf den Stahlträger abzubrechen, dort wie auch immer geartet die Stütze befestigen, und wieder verschließen, oder wird/sollte das anders ausgeführt werden? Die Stütze im KG direkt darunter würde ja für die Nachrechnung des Stahlträgers bloß ein zusätzliches Auflager bedeuten. Die Bodenplatte ist definitiv tragend, dort standen früher riesige Pumpen zum Wassertransport. Dimensionen der BP sind in Bestandsplänen leider nicht beschrieben, jedoch würde ich auf Grund der früheren Nutzung annehmen dass diese Tragfähig genug für meine Zwecke ist. Grüße L |
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Letzte Änderung: von L_esspunkt.
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du könntest überlegen, die stütze als ganzes (oder mit montagestoss) durch die kappendecke bis auf die gründungsebene zu führen
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hallo,
auf die vorhandene Bodenplatte ist inzwischen mehrfach hingewiesen worden, es gibt mit Sicherheit keine Pluspunkte in der Bach.-Arbeit ein wichtiges Thema nicht anzusprechen und zu vermuten dass es schon ausreichend sein wird aufgrund früherer Beanspruchungen, also so bleiben kann wie es gerade ist. Das ist nicht o.k.und geht auf gar keinen Fall, und wird auch dein Professor vermutlich nicht akzeptieren. Was tun?, mit dem Prof. über genau diese Sache reden, dann liegst du richtig. Die Dicke der Platte kann man z.B. ohne größeren Aufwand feststellen, die Betongüte festzustellen soweit wie man das hier braucht, ist auch kein Hexenwerk. Dann weiss man zumindest ob eine Chance besteht das Ding noch hinzubiegen, d.h. erf. Bewehrung ausrechnen und im Bestand nachprüfen lassen was drinnen ist. Oder eben eine ganz andere Lösung finden, das ist auch nicht schwierig. Grüße galapeter97 |
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@Markus
die Idee finde ich auch gut, allerdings ist die Brandschutzanforderung an die Decke F90 und ich weiß nicht wie das mit der Durchführung hinsichtlich der Brandschutzanforderungen aussieht, da ich ja dann holzstützen durch die Decke führen müsste. Wahrscheinlich im Keller mit GK-Verkleidung machbar, jedoch kenne ich was Durchführungen angeht nur die Vorschriften der LüAR. @galapeter97 danke für das Feedback, dann werde ich dort nochmal mit meinem Betreuer Rücksprache halten, wie er sich den Nachweis vorstellen würde. Wie könnte ich denn auf einfachem Wege die Deckendicke und Betongüte bestimmen? Auf Grund der zeitlichen Knappheit wären die Ergebnisse einer Bauteilbeprobung nicht mehr rechtzeitig da und kurzfristig Zugang zum Gebäude zu kriegen um da mal die Decke anzubohren ist auch schwierig, weshalb mir eigentlich nichts weiter übrig bleibt als plausible Annahmen zu treffen. Alternative Lösung wäre dann bspw. die Kellerdecke zu öffnen und neue Fundamente herzustellen? Da wäre man, was die Lasteinleitung betrifft, auf jeden Fall auf der sicheren Seite. |
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