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Verantwortung Bauzustand für bestehende Gebäude 15 Jun 2021 18:11 #71550

Hallo an alle,

der Bauherr will einen alten Stall abreissen und einen neuen bauen. Der neue Stall soll jedoch einen Keller haben.
Der Stall befindet sich neben einem alten Einfamilienhaus. Die Gebäude sind aber nicht miteinander verbunden.

Nun wird man für den neuen Stall eine Baugrube ausheben müssen. Dabei wird das Mauerwerk des Kellers des Einfamilienhauses freigelegt.
Der dortige Keller ist ein alter Gewölbekeller. Der Gewölbeschub wurde bisher durch das Erdreich abgetragen. Mit der Baugrube entfällt dieses Widerlager.

Nun zur Frage:
Ich soll die Statik des Stalls erstellen.
Bin ich trotzdem verpflichtet ein Konzept für den Bauzustand des Einfamilienhauses zu erstellen?
Sprich, Freilegung Außenwand des Gewölbekellers mit Abfangen des Gewölbeschubs?
Vertraglich wurde nur die Statik für den Stall festgelegt.

Der Stall macht mir keine Sorge. Ist auch kein großes Gebäude. Aber der Gewölbekeller ist eine heikle Sache weil alt und keine Informationen. Das ist auch versicherungstechnisch heikel. Der Bauherr ist der Meinung, das gehört alles zu meinen Aufgaben.
Ich soll mir ein Konzept überlegen, wie der Gebwölbekeller im Bauzustand stabilisiert wird. Aber ist das wirklich meine Aufgabe? Bin ich wirklich automatisch für den Bauzustand aller bestehenden Gebäude verantwortlich? Ist das nicht die Sache der ausführenden Firma?

Weiss da jemand besser Bescheid?

mfg
Klaiber

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Letzte Änderung: von Klaiber.

Verantwortung Bauzustand für bestehende Gebäude 15 Jun 2021 21:42 #71551

Hallo,
das ist eine zusätzliche Leistung, die zusätzlich zu beauftragen und zu vergüten ist - ähnlich wie der Baugrubenverbau.
Wenn das die Baufirma mit erledigen soll, muss sie sich einen Statiker suchen, der die Planung macht, und muss auch dafür bezahlt werden.
Das funktioniert bei großen Bauvorhaben mit namhaften Bauunternehmen und wird dann verantwortlich abgewickelt.
 

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