Hallo Diego,
du schreibst, das Haus befindet sich in einer Stadt, die Traufhöhe ist (rund) 15 m.
Kann es sein, dass das Schneefanggitter aus Gründen der Verkehrssicherheitspflicht angeordnet werden muss? Wenn aus 15 m Höhe eine Ladung Dachschnee auf Passanten abrutscht, kann das für den Eigentümer Folgen haben.