Überlagerung der Schneelast mit Höhensprung
- jukia
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Re: Überlagerung der Schneelast mit Höhensprung
04 Juni 2021 09:28oder man rechnet vereinfacht mit 500 kg verkehrslastOder man ordnet einfach ein Schneefanggitter an^^.
bei 400kg Schnee im Eck wird der Nutzer wohl keine Party auf der Decke schmeißen und vorher vermutlich den Schnee größtenteils abräumen?
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Re: Überlagerung der Schneelast mit Höhensprung
04 Juni 2021 10:03
Wenn es denn eine Decke wäre, würde ich das auch so angehen. Die 400 kg Nutzlast decken schon einiges ab, da spielt Schnee (bei uns im Norden) keine wirkliche Rolle mehr. Nur dieses hier ist wohl ein Dach und keine Dachterrasse. So aus der Skizze heraus mit eher geringen Abmessungen, aber da mag ich mich täuschen.
Allerdings würde ich mir die Frage stellen, ob es denn durch einen scharfen und genauen Lastansatz im Vergleich mit einem einem genauen tatsächlich zu nennenswerten Unterschieden in der Konstruktion kommt. Nicht das man großartig über kleine Änderungen am Lastbild sinniert, die am Ende in den Profilabmessungen gar nicht auftauchen.
Allerdings würde ich mir die Frage stellen, ob es denn durch einen scharfen und genauen Lastansatz im Vergleich mit einem einem genauen tatsächlich zu nennenswerten Unterschieden in der Konstruktion kommt. Nicht das man großartig über kleine Änderungen am Lastbild sinniert, die am Ende in den Profilabmessungen gar nicht auftauchen.
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Re: Überlagerung der Schneelast mit Höhensprung
04 Juni 2021 22:39
Ich glaube, mich erinnern zu können, vor der letzten DIN vor dem EC gab es zu Höhensprüngen nur die lapidare Aussage, dass dies ggf. zu berücksichtigen ist.
In diesem Sinn waren diese Regeln erforderlich, auch um solche Diskussionen abzuwürgen, das kommt nicht vor und das wird nur teurer. Wie man die Regeln nun auslegt und praktikabel macht und ob da nun 10 % mehr oder weniger Schneelast rauskommt, ist unerheblich.
Auf solche Diskussionen, das kann man doch abkehren, nur blöderweise ist an dem Tag der Hausmeister krank, oder das ist doch nur Plexiglas und ich habe noch nie gesehen, dass da Schnee drauf liegt, muss man sich gar nicht einlassen, sondern zieht einfach die Vorschrift aus der Tasche..
In diesem Sinn waren diese Regeln erforderlich, auch um solche Diskussionen abzuwürgen, das kommt nicht vor und das wird nur teurer. Wie man die Regeln nun auslegt und praktikabel macht und ob da nun 10 % mehr oder weniger Schneelast rauskommt, ist unerheblich.
Auf solche Diskussionen, das kann man doch abkehren, nur blöderweise ist an dem Tag der Hausmeister krank, oder das ist doch nur Plexiglas und ich habe noch nie gesehen, dass da Schnee drauf liegt, muss man sich gar nicht einlassen, sondern zieht einfach die Vorschrift aus der Tasche..
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- DeO
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Re: Überlagerung der Schneelast mit Höhensprung
05 Juni 2021 08:47In diesem Sinn waren diese Regeln erforderlich, auch um solche Diskussionen abzuwürgen, das kommt nicht vor und das wird nur teurer. Wie man die Regeln nun auslegt und praktikabel macht und ob da nun 10 % mehr oder weniger Schneelast rauskommt, ist unerheblich.
oftmals geht es gar nicht um Kosten. Es geht zumeist darum, dass ganz rational "aus dem Auge heraus" unangemessen aufwändige Konstruktionen dabei rumkommen.
Wenn so ein Vordach aufgestellt werden soll hat man gebäudeseitig eh die Problematik der Auflagerung.
Anschluss direkt an das Gebäude .. wohl kaum im Verblend, also richtig hart bis ins tragende Mauerwerk.
Ist etwa noch ein Fenster über dessen Sturz man nichts weiß? .. als doch eine eigene Gründung vorgestellt.
Blöderweise gibt es einen Keller. Also runter bis auf Gründungsebene des Bestandes, weil sonst gründet man selbst in der alten Baugrubenverfüllung.
Auf diese Weise kann aus einem 3x3m-Vordach ein Akt werden, der, wenn man sich wie ein Vorschriftenjakobiner aufführt, zu einem bei klarem Verstand nicht mehr darstellbaren Aufwand führt. Vorschriften hin oder her, mit gutem Geissen vertretbar aäre das nicht. Ob da noch etwas Schneesack bei ist oder nicht, ändern daran nichts. Kirche -> Dorf
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