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Es erhebt sich folgende Verunsicherung.
Gegeben ist die Situation, dass die Zimmerfirmen die Sparren gerne mit Tellerkopfschrauben an die Pfetten und Schwellen anschrauben. Vorgebohrt, senkrecht durch den Sparren, Schrauben (ASSY, TOPIX ..) dick und lang. An den Abmessungen scheitert es nicht. Eine Schraube pro Verbindungspunkt und gut. Die Prüfer nehmen das bei ihren Konstruktionsabnahmen ab (achten vermutlich gar nicht auf den Punkt). Lese ich in der Zulassung, hier z.B. die für Würth, steht da unter A.1.4: Ausführungsbestimmungen" Tragende Verbindungen müssen mindestens zwei Schrauben enthalten. ... (Es gibt eine Ausnahme, aber die kommt hier nicht zum Zuge). In den technischen Beschreibungen und Beispielen von Würth wiederum wird die Sogverankerung eines Sparrens beispielhaft mit einer Schraube gezeigt. Allerdings nur für Windsog, der Dachschub muss anders aufgenommen werden. Was habe ich übersehen, warum werden die dennoch so selbstverständlich als Alternative zu Sparrenpfettenankern genommen? |
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den "normalen" dachschub (sparrendach oä) leite ich weder in x-tg-tk (spax teilgewinde tellerkopf), noch in sp-pf-anker.
"unnormalen" dachschub (aus aussteifung durch die entspr. ausgebildete dachscheibe) mute ich lieber 1 oder 2 x-tg-tk als 2 sp-pf-anker zu. die frage ob mindestens 1 oder 2 x... stellt sich bei mir nicht, weil selbst der "kleine" unnormale" dachschub so gross ist, dass ich gerne 2 schrauben einbauen lasse. im sonderfall "nur sog und sonst nix" wäre 1 schraube ok. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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DIN EN 1995-1-1/NA:2013-08
NCI Zu 8.7.1 (NA.9) Gilt nicht für Sparren, wenn diese insgesamt mit mind. 2 VBM befestigt sind, was ja quasi immer der Fall ist |
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ok, ja, steht so im EC. Eindeutig. Das steht aber nicht in der Zulassung. Die bezieht sich zwar auf den Punkt im EC, schreibt aber eigene Texte in denen die Ausnahme wiederum nicht genannt ist. Ich halte das für zumindest nicht eindeutig. Aber ok, kann man es so auslegen.
(In den Tools von Würth und Heco ist der Nachweis einer Schrägverschraubung eines Sparren interessanterweise nicht enthalten. Auch die ganzen PDF-Hilfstabellen und Texte weisen diese wohl in der Praxis häufige Situation nicht aus) |
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Ja, da "legen die sich nicht aus dem Fenster". Selbiges mit Streichbalken oder Fußpfette auf Ringanker. Das wird so häufig umgesetzt, aber da will keiner was Vernünftiges entwickeln (ich glaube Heco hat zwar was, ist aber auch nur halbherzig implementiert). Oder auch Streichbalken im Mauerwerk befestigt (mit Klebeanker). Aussage Würth: "Ist rechnerisch nicht machbar". Das es in der Praxis seit Jahrzehnten funktioniert wissen wir alle. So ist das halt
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ETA 11/0190 vom 23,juli 2018.
"A.1.4 Ausführungsbestimmungen Für die Ausführung gilt EN 1995-1-112 in Verbindung mit dem jeweiligen nationalen Anhang. Tragende Verbindungen müssen mindestens zwei Schrauben enthalten. Schalungen, Trag- und Konterlatten und Zwischenanschlüssen von Windrispen dürfen mit nur einer Schraube befestigt werden. Dies gilt auch für die Befestigung von Sparren und Pfetten auf Bindern und Rähmen sowie von Querriegeln auf Rahmenhölzern, wenn diese Bauteile insgesamt mit mindestens zwei Schrauben angeschlossen sind." wurde (ähnlich wie im NAD) übernommen.... eine weitere Bedingung in der ETA bzgl. mindestanzahl zwei schrauben bezieht sich nur auf die anwendung der Gl. 8.18 Mindestholzdicken.... lg |
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