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Angeboten werden sollen Statischer Nachweis + Bewehrungsplan für 48 gleichartige Pfahlkopffundamente.
Die Pfähle darunter werden bauseits nachgewiesen, die 12 Portalkräne darüber mit ihren 66m Spannweite auch. Abstimmung mit dem Baugrundgutachter ist erfolgt. Je Fußpunkt ein schöner eingespannter Pfahl und darauf halt (m)ein Stb-Quader. Die Lasten kommen vom Kranbauer. Natürlich bekommen die jetzt nicht den einen Preis und können alles x mal bauen. Wie war das mit den WIederholungsfakoren. (Ich finde das gerade nicht wieder) Ausführung 1-3: 100% 4-6: 50% 7-10: 10% und danach nichts mehr. So irgendwie so in der Art, oder? |
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Hallo DeO,
Wenn du tatsächlich nur ein Pfahlkopf planst und der 28x gebaut wird, gibt es nach HOAI kein Wiederholungsfaktor. Du kannst natürlich bei der Honorarermittlung die anrechenbaren Kosten von 28 Pfahlköpfen ansetzen. Ein Wiederholungsfaktor gibt es nur dann wenn du 28x Statiken & Pläne für ähnliche Pfahlköpfe erstellst. Siehe HOAI 2021 §11. Dann aber bei der Honorarermittlung auch nur die anrechenbaren Kosten von einem Pfahlkopf berücksichtigen. Aber nachdem die HOAI 2021 nicht mehr bindend ist, kannst du machen was du willst. Gruß HaFo Wer hohe Türme bauen will, muß lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner
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ok, dann bauen ich mir selbst was zusammen. Die Verantwortung überstreckt sich ja auf alle Fundamente, der Arbeitsaufwand nur auf eines. Bei 80x80x80 x 48 = 24 m³ Beton + Stahl kommt ja nicht so viel Bausumme bei rum. |
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